Hohe Steuervorteile mit Private Placements aus dem Bereichen Wind- und Solarenergie
Neue Kooperation mit PCI ermöglicht wieder Verlustzuweisungen wie in alten Zeiten – allerdings mit krisenfesten, wertbeständigen und nachhaltigen Kapitalanlagen aus der Solar- und Windkraftbranche.
Der Klimawandel und der Wille der Politik, deutschen Strom überwiegend durch regenerative Anlagen im Bereich Solar- und Windenergie zu erzeugen, macht es möglich: Es gibt wieder hohe Steuervorteile durch ausgleichsfähige Verlustzuweisungen im ersten Investitionsjahr, also konkret für 2023. Da viele unserer vermögenderen Privatkunden immer wieder nachfragen, ob es noch oder wieder Kapitalanlagen mit ausgleichsfähigen Steuervorteilen gibt, die das eigene Einkommen und damit die Steuerlast insbesondere im ersten Jahr der Anlage reduzieren, haben wir uns bei namhaften Emittenten umgehört und sind fündig geworden.
Aufgrund des damals von Finanzminister Oskar Lafontaine im Jahr 2005 eingesetzten § 15b EStG hat diese an sich gute Nachricht jedoch einen “Haken”. Bei sogenannten regulierten Fonds, also “alternative Investmentfonds” (AIF) bzw. bei den früheren geschlossenen Fonds und den weniger regulierten Vermögensanlagen dürfen Verluste seit dem 11.11.2005 nicht mehr mit anderen Einkünften im selben Jahr, sondern nur noch mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.
Dies will man jedoch hier nicht. Schließlich soll das Haupteinkommens bzw. Gehalt des deutschen Steuerzahlers reduziert werden. Und das geht nur, wenn die Steuervorteile nicht “verrechenbar”, sondern mit anderen Einkunftsquellen “ausgleichfähig” sind.
Warum beteiligen sich Investoren an “Private Placements”?
Bleibt also nur das “Steuerschlupfloch” des “Private Placements“, bei dem sich – vereinfacht gesagt – mehrere Personen zusammentun, um gemeinsam unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Sachwertanlage – sei es ein Mehrfamilienhaus, eine Solar- oder Windkraftanlage, ein Schiff oder etwas anderes – zu kaufen, um dann gemeinsam die Chancen und Risiken dieser Kapitalanlage zu meistern. Oder steuerlich Verluste und Gewinne zu teilen.
Die Gründe für ein Private Placement können vielfältiger Natur sein. Auf der einen Seite spart man sich im Gegensatz zum öffentlichen Verkauf allerhand gesetzlich vorgeschriebene Prozeduren und kostspielige Marketing-Instrumente; auf der anderen Seite erhält man mit einem kleinen bis sehr kleinen Anlegerkreis kurze Informations- und Abstimmungswege, die für bestimmte Projekte von großem Vorteil sein können. Und eben Steuervorteile.
Was sind die Bedingungen für eine “echte”, nicht öffentliche Privatplatzierung?
Der Gesetzgeber besagt, dass an einem “Private Placement” maximal 20 Personen (Bei einem “Spezial-AIF” bis zu 50 Personen) teilnehmen dürfen und das die durchschnittliche Summe bei mindestens € 200.000,- pro Person liegen muss. Das bedeutet also NICHT eine Mindestbeteiligung von € 200.000,-, sondern wenn sich zum Beispiel ein Unternehmer mit € 300.000,- an dem Projekt beteiligt, kann sich ein weiterer Investor auch mit € 100.000,- beteiligen. Der Durchschnitt von € 200.000,- wird damit erreicht. Allerdings sollte die Investitionssumme pro Anleger mindestens im sechsstelligen Bereich liegen (besser siebenstellig), so dass meist nur relativ vermögende Privatanleger oder “Family Offices” als Zielgruppe übrig bleiben.
Wann kommt die neue Solaranlage oder der neue Windpark mit Steuervorteilen?
Unser neues “Privat Placement” ist für den Herbst diesen Jahres geplant. Die Verlustzuweisung für die Investition in eine große Solaranlage oder einem Windpark soll bis zu 80% im Investitionsjahr 2023 betragen. Das bedeutet, dass Sie bei einer Beteiligung über € 100.000,- € 80.000,- von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen dürfen. Und im idealen Fall die Hälfte an Steuervorteilen wieder an Sie zurückfließt. Die Zahl ist jedoch noch unklar, da der Investitionsstandort und der Anteil des Grundstücks am Sachwert noch nicht feststehen. Am besten, Sie geben uns bei Interesse via dem nachstehenden blauen Button Bescheid, ob so eine Investition für Sie in Frage kommen würde und buchen einen Termin bei uns, wenn Sie vorab mehr erfahren wollen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollten Sie Ihre Beteiligungswunschhöhe ebenfalls angeben. Steht dann ein geeignetes Objekt und der Standort fest, werden Sie kurzfristig informiert und müssen dann “Farbe bekennen”, ob Sie bei dem konkreten Objekt dabei sein wollen oder nicht.
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