Darauf sollten Sie bei der Auszahlung achten!

Vor einigen Wochen erhielt ich ein Schreiben meiner Versicherung mit der erfreulichen Nachricht, dass meine vor vielen Jahren abgeschlossene Lebensversicherung fällig sei. Damit der Gesamtbetrag zur Auszahlung kommt, solle ich der Versicherung doch bitte meine Bankverbindung mitteilen. Doch sollte mir nicht grundsätzlich ein Wahlrecht zustehen, ob ich den angesparten Betrag als Einmalzahlung oder als regelmäßige Rentenzahlung auszahlen lasse? Macht eine monatliche Rente überhaupt Sinn und sind die Auszahlungen zu versteuern? Fragen über Fragen. Kurzum bat ich um Beantwortung meiner Fragen.

Überraschend schnell erhielt ich eine Antwort per E-Mail, dass die einmalige Auszahlung des Gesamtbetrages ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt. Ganz im Gegensatz zur monatlichen Verrentung – diese würde mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Allerdings hätte ich bei meiner Art der Versicherung ohnehin kein Kapitalwahlrecht und könne mich nur für die einmalige Kapitalabfindung entscheiden. Nun hatte ich zwar eine schnelle Antwort auf meine Fragen erhalten, zufrieden stellten diese mich jedoch nicht. Denn einerseits dachte ich, mich erinnern zu können, dass es steuerlich keinen Unterschied macht, ob eine Lebensversicherung als Gesamtbetrag oder als monatliche Rente zur Auszahlung kommt. Und zum anderen fragte ich mich, von welchen Faktoren das Kapitalwahlrecht grundsätzlich abhängig ist.

Wann besteht ein Kapitalwahlrecht für Versicherte?

Grundsätzlich gilt zu unterscheiden, um welche Art der Lebensversicherung es sich handelt. So wird beispielsweise bei einer Risiko-Lebensversicherung ein Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer abgeschlossen, der lediglich eine Auszahlung an die Hinterbliebenen im Todesfall vorsieht. Erlebt der Versicherungsnehmer das Laufzeitende seiner Risiko-Lebensversicherung, erhält er jedoch keine Auszahlungen aus diesem Vertrag. Bei der sogenannten kapitalbildenden Lebensversicherung sieht das schon anders aus. Diese kombiniert die Auszahlung im Todesfall mit einem Sparvertrag, welcher zum Ende der Laufzeit zur Auszahlung kommt. Ob man die Wahl hat, das angesparte Kapital hierbei in einer Summe oder als monatliche, lebenslange Rente ausbezahlt zu bekommen, kommt auf die Vertragsausgestaltung an. Denn das Kapitalwahlrecht ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wie werden Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen versteuert?

Wie eingangs beschrieben ist die einmalige Auszahlung des Gesamtbetrages steuerfrei, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Bei einer Auszahlung als lebenslange, monatliche Rente hingegen griff lange Zeit die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Obwohl die Rechtsprechung dies mittlerweile anders sieht, ist die Annahme, solche Rentenzahlungen müssen versteuert werden, noch weit verbreitet. Der Bundesfinanzhof hat jedoch klar entschieden, dass Kapital- und Rentenwahlrecht steuerlich gleich zu behandeln sind (Az. IIIV R 4/18).

Welche Voraussetzungen müssen für die Steuerfreiheit erfüllt sein?

Egal ob als einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals oder als lebenslange Rentenzahlungen: Für die Steuerfreiheit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Vertrag läuft über mindestens 12 Jahre
  • Die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft hat den Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt
  • Der erste Beitrag wurde bis spätestens 31.03.2005 bezahlt
  • Der Versicherte hat auf diesen Vertrag mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt.

Ist die Auszahlung als lebenslange Rente sinnvoll?

Ob sich die Auszahlung als lebenslange Rente lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. So spielt die Lebenserwartung, die Vertragskonditionen bei Vertragsabschluss, die persönliche Risikoneigung und die Vermögens- und Einkommenssituation im Ruhestand eine große Rolle.

Fakt ist jedoch, dass sich die meisten Versicherungsnehmer für die einmalige Auszahlung des Gesamtkapitals entscheiden. Hat man sich für die Kapitalauszahlung entschieden und ist nicht unbedingt auf das ausgezahlte Kapital angewiesen oder der eigentliche Ruhestand ist erst in einigen Jahren geplant, kann man sich darüber Gedanken machen, wie das Kapital bis zum Zeitpunkt des wohlverdienten Ruhestand angelegt werden kann. Beispielsweise kann es durchaus sinnvoll sein, eine Depotinvestition in Erwägung zu ziehen, bei der Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren und sich zum Zeitpunkt Ihres Ruhestandes regelmäßig Kapital auszahlen lassen.

Haben Sie auch eine Lebensversicherung, die bald fällig ist und sind sich unsicher, welche Auszahlungsart Sie wählen sollten? Haben Sie bereits die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erhalten und suchen nach einer geeigneten Anlagestrategie?

Dann kontaktieren Sie uns gerne über den nachfolgenden Button. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie optimale Lösung zu finden.

Foto: shutterstock.com | 1086237611 | Suriyawut Suriya

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