Immobilien Ausland
Immobilienobjekte im Ausland haben – neben der Diversifizierung in anderen Währungen wie zum Beispiel den US-Dollar – den großen Vorteil, dass der deutsche Anleger keine oder nur eine geringe Steuer zu zahlen hat. Dies verdankt er den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Länder mit Deutschland. Die Erträge unterliegen in Deutschland lediglich dem sogenannten “Progressionsvorbehalt” (§ 32 EStG).
Bei ausländischen Immobilienfonds ist es sehr wichtig, die Erfahrung und Kompetenz des Initiators bzw. dessen Leistungsbilanz zu kennen. Ihr Berater hilft Ihnen dort gerne weiter.
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