Gute Nachrichten für P&R – Anleger

Die meisten P&R-Container sind vorhanden, vermietet und weltweit im Einsatz. Die erzielten Erlöse werden allen Anlegern, also auch denjenigen ohne Eigentumsbeleg, zugute kommen. Keine Nachschusspflichten. Kein Grund zur Eile: Das eigentliche Insolvenzverfahren ist noch gar nicht eröffnet. Anwälte vorerst nicht notwendig.

Es war ein Schock für mehr als 50 000 Anleger. Am 19. März meldete der größte Anbieter für Direktinvestments in Container, P&R, Insolvenz an. 3,5 Milliarden Euro Anlegergeld hatte P&R eingesammelt. Zahlungsunfähig sind neben der P&R Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH in Grünwald bei München eine zweite Gesellschaft für Gebrauchtcontainer und eine dritte für das Leasing-Geschäft. Jeder zweite Anleger ist über 50, jeder dritte gar über 70. Doch nun beruhigt Insolvenzverwalter Michael Jaffé in einer Mitteilung. Die Container seien da, und sie brächten auch Mieten ein. Allerdings kämpfen seine Kanzlei und die Wirtschaftsprüfer von PwC mit riesigen Datensätzen. Die insolventen deutschen Gesellschaften haben die Kundendateien gesammelt, die Schweizer Partnergesellschaft, die alles abwickelt, hat nur die Container und das dazugehörige Geschäft registriert. Welcher Container welchem Investor gehört, ist wohl kaum noch auszumachen. In einem Handelsblatt-Interview vom 18.04.2018 beantwortet Jaffé jetzt die wichtigsten Fragen.

Unser PCI-Fazit trotzdem:
Als Auslöser der Insolvenz haben die vorläufigen Insolvenzverwalter ausgemacht, “dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen. Auch in Folge dieser Entwicklung decken die heutigen Mieteinnahmen aus der Containerflotte die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr, was zur Insolvenz führte.”

Fondstelegramm- Chef Tilman Welther schreibt, dass “es gleichermaßen beschämend wie auch bezeichnend für die Kommunikationspolitik von P&R ist, dass erst nach der Insolvenz wenigstens so halbwegs brauchbare Informationen fließen.” Wir bleiben bei unserer bisherigen Meinung: Solange in der Anlagesparte “Direktinvestments in Container” keine volle Transparenz vorhanden ist, werden wir unseren Kunden auch andere Anbeiter vorerst nicht mehr anbieten!

Das Handelsblatt – Interview des P&R – Insolvenzverwalters Michael Jaffé im Detail:

Ist es für den Anleger ein Nachteil, wenn er seine Containernummer nicht kennt?
Auch wenn Anlegern kein Eigentumszertifikat vorliegt, können sie laut dem Insolvenzverwalter ihre Ansprüche im Verfahren geltend machen. Aus insolvenzrechtlichen Gründen ist es für die meisten Investoren heute nicht mehr möglich, die Zertifikate über das Eigentum zu bestellen. Die Eigentumsbelege wurden in der Vergangenheit nur auf Wunsch ausgestellt. Deshalb hat heute lediglich jeder zehnte Anleger seine Containernummern vorliegen. Die Mieteinnahmen lassen sich daher auch nicht konkret zuordnen. „Dies ändert aber nichts daran, dass die im Insolvenzverfahren erzielten Erlöse allen Gläubigern, mithin also insbesondere den Anlegern zugutekommen werden“, sagt Jaffé.

Besteht die Gefahr eines Totalverlusts, oder müssen Anleger gar nachschießen?
Nein, beides scheint nicht der Fall zu sein. Wie die Insolvenzverwalter mitteilten, verkörpern die vorhandenen Container Werte, die für die Anleger gesichert werden können. Außerdem sind viele Container vermietet und weltweit im Einsatz. Das bringt Geld ein. Eine Prognose, wie viel Anlegerkapital am Ende gerettet werden kann, ist nicht seriös möglich. Dass Anleger für ihre Container zusätzliche Hafengebühren oder Ähnliches zahlen müssen, ist eher unwahrscheinlich. In den Prospekten ist zwar die persönliche Haftung vermerkt, aber solange die Container vermietet und damit auch versichert sind, ist das Risiko theoretischer Natur. Das gilt umso mehr, weil sich für viele Container die einzelnen Besitzer ja nicht bestimmen lassen.

Was wird aus der P&R Transport-Container GmbH, die bislang nicht insolvent ist?
Bislang sind nur drei der vier deutschen P&R-Vertriebsgesellschaften insolvent. Die P&R Transport-Container GmbH (PRTC) ist nicht unmittelbar betroffen. Sie hat rund 390 Millionen Euro eingesammelt. In ihr ist das Neukundengeschäft seit 2017 gebündelt. Kurz nach den Insolvenzen der anderen P&R-Gesellschaften hat die PRTC eine Warnung herausgegeben, weil ihr Forderungen wegbrechen könnten, die sie an die zahlungsunfähigen Gesellschaften hat. Ende Mai werden wieder Mietzahlungen fällig, dann wird sich zeigen, wie es um die PRTC bestellt ist.

Ist es jetzt ratsam, zum Anwalt zu gehen?
Das kommt darauf an, wie viel Geld ein Anleger investiert hat. Auf jeden Fall sollten sich Anleger genau erkundigen, bevor sie sich einen Anwalt nehmen. In einer Situation wie bei P&R fischen viele Juristen nach Mandanten – es gibt bessere, schlechtere und natürlich auch schwarze Schafe. Ein guter Ruf und viel Erfahrung im Gebiet der Kapitalanlagen sollten deshalb vorhanden sein. Vergleichen hilft. Oft wissen auch die Verbraucherzentralen Rat. Sie können auch auf Nachfrage den einen oder anderen Anwalt empfehlen.

Wann kann ich meine Forderungen an die Insolvenzmasse anmelden?
Eines ist heute schon sicher: Die P&R-Insolvenzen werden die Anleger Monate, wenn nicht Jahre in Atem halten. Die Aufarbeitung steht ganz am Anfang. Bislang hat sich herausgestellt, dass beim Schweizer Abwickler des Geschäfts viele Daten in der benötigten Form nicht vorhanden sind. Die deutschen und die Schweizer Systeme waren vollständig getrennt. Davon abgesehen: Das Gericht muss das eigentliche Insolvenzverfahren überhaupt erst einmal eröffnen. Erst danach können die Gläubiger ihre Forderungen an die Insolvenzmasse anmelden. Dafür wird es ein mehrmonatiges Zeitfenster geben. Es gibt für Anleger keinen Grund zur Eile. Sie können in Ruhe abwarten und entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen.

(Quelle: Handelsblatt, Ausgabe 18. April 2018)
Foto: shutterstock.com | 640701451 | AunPhotographer

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