HEH Festzinsanlage Storagepark SpeicherMAXX Stade
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emittentin | SpeicherMAXX Stade GmbH & Co. KG |
Kategorie | Zinsanlage Immobilienprojekte |
geplante Laufzeit | 24 Monate |
Zinsen | 6,5 % p.a. |
Auszahlungen | halbjährlich |
Mindestbeteiligung | 16.250,- Euro |
Agio | kein Agio |
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Das Grundstück in Stade mit der Adresse An der B 73 Nr. 200 a ist Teil eines Immobilienprojekts, das die Errichtung von drei Gebäuden im Rahmen eines Konzepts für einen Garagenpark mit insgesamt 122 Garagen- und Technikeinheiten vorsieht. Im Bauabschnitt C ist die Entwicklung eines zweigeschossigen Gebäudes mit 35 Einheiten geplant, darunter 34 Garageneinheiten und ein Technikraum. Die Emittentin plant in zwei weiteren Bauabschnitten die Errichtung von zwei weiteren Gebäuden mit insgesamt 87 Einheiten auf dem Grundstück.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Absicht, den Garagenpark an einen Investor zu veräußern, der dann von der SpeicherMAXX Verwaltungs GmbH verwaltet wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Private Placement Memorandums befindet sich die Emittentin in fortgeschrittenen Verhandlungen mit institutionellen Investoren, die bereits ähnliche Transaktionen abgeschlossen haben, bezüglich des Verkaufs des Immobilienprojekts. Zudem liegt der Emittentin ein Letter of Intent (LOI) der Hamburger Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg vor, der die Kaufabsicht bekräftigt.
Um den Bauabschnitt C zu finanzieren und während der Vermietungsphase bis zum Verkauf des Immobilienprojekts, beabsichtigt die Emittentin, Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe von EUR 255.000,00 aufzunehmen. Diese Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sollen ausschließlich für die Teilfinanzierung der Bebauung im Rahmen des dritten Bauabschnitts des Immobilienprojekts verwendet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass bereits eine zusätzliche Bankfinanzierung von einer in Deutschland ansässigen Bank vorhanden ist.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Die Beitrittsunterlagen können gerne bei uns telefonisch über 02631 / 97730 oder per Mail über info@FondsKompetenz.de angefordert werden.
Risiken
Da der Anleger mit Zeichnung dieses Darlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt ein risikobehaftetes Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden. Das Angebot zur Vergabe eines Darlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt bezieht sich auf Vermögensanlagen, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind. Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist daher mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.
Nachfolgend können weder sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken noch die nachstehend genannten Risiken abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken der Emittentin, des Marktes und des Darlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt ist im Private Placement Memorandum vom 28.09.2023in Kapitel IV enthalten, das ausschließlich bei der Emittentin oder autorisierten Partnern kostenlos erhältlich ist.
Maximalrisiko
Über das Totalverlustrisiko hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers aufgrund weitgehender Zahlungsverpflichtungen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit (Privatinsolvenz bzw. Privatinsolvenzrisiko).
Fremdfinanzierungsrisiko beim Anleger
Anlegern wird nicht die Aufnahme von Fremdkapital zur ganz oder teilweisen Finanzierung der Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt empfohlen. Sollte ein Anleger – entgegen dieser Empfehlung – dennoch eine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen, besteht das Risiko, dass die Tilgung und Zinszahlung durch den Anleger nicht oder nicht in vereinbartem Umfang geleistet werden kann, wenn es wider Erwarten zu Verzögerungen bei den Zahlungen aus dem Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt kommt oder diese vollständig ausbleiben und der Anleger die Zahlungen in diesem Fall auch nicht aus eigenen Mitteln leisten kann. Im Falle der Fremdfinanzierung der Vermögensanlage besteht somit das Risiko der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu einer Privatinsolvenz / Insolvenz.
Ausfall- / Emittentenrisiko
Die Vermögensanlagen unterliegen nicht der Einlagensicherung. Für die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anlegern steht die HEH Hamburger EmissionsHaus AG, Hamburg, aufgrund einer Patronatserklärung ein, die sie bei Beginn des Angebots der Vermögensanlage abgegeben hat. Ist die Emittentin und auch die HEH Hamburger EmissionsHaus AG bei Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche wirtschaftlich nicht in der Lage, Zinszahlungen vollständig oder überhaupt zu erbringen, würde dies für den Anleger zum Teilverlust des eingesetzten Kapitals führen. In dem Falle, dass die Emittentin und auch die Gewährleisterin HEH Hamburger EmissionsHaus AG zudem nicht in der Lage ist, die Tilgung zu zahlen, kann dies beim Anleger zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
Zahlungsvorbehalt / qualifizierter Rangrücktritt
Die Zahlung der Zinsen und, im Falle der Fälligkeit, die Rückzahlung des Anlagebetrags sind solange und soweit ausgeschlossen, wie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zinsansprüche und des Rückzahlungsanspruchs im Falle der Auflösung der Emittentin die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der Emittentin noch nicht erfüllt sind oder die Insolvenz der Emittentin durch die Erfüllung der Ansprüche der Anleger herbeigeführt wird oder wenn entweder die Fälligkeit der Zinsansprüche und/oder des Rückzahlungsanspruchs aus den unbesicherten Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt eine rechtliche Überschuldung oder die Zahlung der Zinsen und/oder die Rückzahlung der Anlagebeträge eine rechtliche Zahlungsunfähigkeit der Emittentin auslösen (Zahlungsvorbehalt).
Liegt ein solcher Zahlungsvorbehalt vor, führt dies auf Ebene der Emittentin dazu, dass diese weder Zinszahlungen noch die Rückzahlung des Anlagebetrags an den Anleger leisten darf. Auf der Ebene der Anleger kann dies zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Zins- und Rückzahlungen bis hin zum Teil- oder Totalverlust des Anlagebetrags führen.
Der qualifizierte Nachrang schließt die Aufrechnung sowohl mit Forderungen der Emittentin gegen Forderungen des Anlegers als auch mit Forderungen des Anlegers gegen Forderungen der Emittentin aus. Erhält der Anleger trotz Eintritts der qualifizierten Nachrangigkeit, auch im Wege der Aufrechnung, Zinszahlungen und/oder eine Rückzahlung des Anlagebetrags, hat er diese ungeachtet anderer Vereinbarungen mit der Emittentin an diese zurückzugewähren.
Muss der Anleger der Emittentin Zinszahlungen und/oder eine Rückzahlung des Anlagebetrags zurückgewähren, die er trotz Eintritts der qualifizierten Nachrangigkeit erlangt hat, muss er diese aus seinem weiteren Vermögen erbringen. Dies kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.
Der Anleger hat keinen Anspruch auf Teilhabe an einem möglichen Liquidationserlös der Emittentin. Im Liquidations- oder Insolvenzfall (einschließlich der Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse) erfolgt die Auszahlung erst nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger und Ablösung aller anderen nicht nachrangigen Fremdmittel. Der Anleger tritt insoweit hinter alle gegenwärtigen und zukünftigen gegen die Emittentin bestehenden Forderungen aller anderen, also auch hinter die Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger gem. § 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InsO zurück.
Tritt der Liquidations- oder Insolvenzfall ein, kann dies auf Ebene der Emittentin dazu führen, dass diese nach Befriedigung aller vorbezeichneten Ansprüche Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung des Anlagebetrags an den Anleger nicht oder nicht vollständig leisten kann. Auf der Ebene der Anleger kann dies zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Zins- und Rückzahlungen bis hin zum Teil- oder Totalverlust des Anlagebetrags führen.
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