DFI Wohnen 2
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | DFI Wohnen 2 geschlossene Investment GmbH & Co. KG |
Kategorie | Immobilien Inland |
geplante Laufzeit | 5 bis 9 Jahre |
Auszahlungen | 3 % bis 4 % p.a. |
Gesamtmittelrückfluss | 145,4 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 25.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem DFI Wohnen 2 haben Sie die Möglichkeit, in deutsche Bestandswohnimmobilien zu investieren. Der Fonds plant vorrangig in Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie vereinzelt in Gewerbeimmobilien an verschiedenen Standorten zu investieren. Somit wird breit gestreut. Die zu erwerbenden Wohnhäuser befinden sich an Standorten mit Entwicklungspotenzial. Das ermöglicht den Anlegern sich entsprechend ihrer Möglichkeiten und Wünsche am Erwerb von größeren Wohnimmobilienportfolios mit Renditepotenzial zu beteiligen.
Der Zeitpunkt für den Erwerb von Bestandswohnimmobilien ist trotz weiterhin steigender Kaufpreise gut. Gerade bezahlbarer Wohnraum wird vielerorts händeringend gesucht. Das angestrebte Mietniveau der vom Fonds zu erwerbenden Wohnhäuser liegt im bezahlbaren, mittleren Segment.
Geplant ist, dass Anleger eine Auszahlung in Höhe von anfänglich 3 % p.a. erhalten sollen. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beläuft sich auf rund 145,4 %. Die Mindestbeteiligung beträgt 25.000 Euro bei einer Laufzeit von 5 bis 8 Jahren.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:

Kurzinfo ab 17.12.2024
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Faktenblatt
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10 Gründe
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Beitrittsunterlagen:

Prospekt inkl. Nachtrag Nr. 1 bis Nr. 3
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Basisinformationsblatt (BIB)
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Beitritt inkl. Anlagen
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Investitionsinformation 04
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Empfangsbestätigung 06
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Weitere Unterlagen:

Jahresbericht 2023
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Gesichertes Portfolio
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Ratings & Analysen:

kmi Analyse
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Dextro Stabilitätsanalyse
Download 550.28 KB.
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Wesentliche Risiken im Überblick
Das Anlageergebnis der Beteiligung an einem (geschlossenen) Investmentfonds (AIF) ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umständen abhängig. Die Risiken werden an dieser Stelle nur in Auszügen dargestellt. Die ausführlichen Risikohinweise sind dem Verkaufsprospekt (Kapitel 6, S. 41 ff.) zu entnehmen.
• Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Weder die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) noch der AIF selbst können die Höhe und Zeitpunkte von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren (Geschäftsrisiko).
• Risiken durch den (erheblichen) Einsatz von Fremdkapital zur Finanzierung des Immobilienerwerbs (Kreditrisiko).
• Gefahr einer geringeren Risikostreuung durch Unterschreitung der prognostizierten Platzierungen von Eigenkapital (Platzierungsrisiko).
• Risiko einer Nichtveräußerbarkeit oder einer Veräußerung unter Wert durch die eingeschränkte Veräußerbarkeit der Beteiligung durch den Anleger wegen eines fehlenden Marktes für den Handel von Investmentbeteiligungen. Eine Kündigung oder Rücknahme der Beteiligungen ist grundsätzlich nicht möglich (Risiko der eingeschränkten Fungibilität).
• Risiko der Abweichung des Anlageergebnisses von der kalkulierten Prognose wegen der Abhängigkeit des Ergebnisses von rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umständen, die jederzeit nachteiligen Änderungen unterliegen können, sowie von der gewinnbringenden Auswahl, Verwaltung und Veräußerung der Immobilien (Prüfungs- und Prognoserisiko).
• Risiko der Unterschreitung der prognostizierten Rendite aufgrund von Veränderungen der Marktlage, der Mieterbonität sowie negativer Entwicklung der konkreten Immobilienstandorte. Es besteht insbesondere das Risiko geringerer Mieteinnahmen, höherer Leerstände sowie von Wertverlusten bei Veräußerung. Dies gilt ebenso für eine negative Entwicklung des Zustands der Immobilienobjekte (Marktrisiken).
• Risiko durch Blind Pool: Eine Investition in Vermögensgegenstände ist noch nicht erfolgt. Der An- leger kann sich daher kein abschließendes Bild über die Anlageobjekte und deren Risiken machen (Blind- Pool-Risiko).
• Das Eintreten eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition und damit auf die Wertentwicklung des AIF haben könnte, wird als Nachhaltigkeitsrisiko betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken können erheblich auf andere Risikoarten wie z. B. Marktrisiken oder Operationelle Risiken einwirken und das Risiko innerhalb dieser Risikoarten wesentlich beeinflussen (Nachhaltigkeitsrisiko).
• Der AIF unterliegt u. a. dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Für die Besteuerung des AIF und seiner Anleger sind insbesondere das Einkommensteuer- gesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz maßgeblich. (Steuer-)rechtliche Änderungen können sich negativ auf den AIF auswirken (Steuerrechtliches Risiko).
• Es besteht das Risiko des vollständigen Verlusts des Beteiligungsbetrags inkl. Ausgabeaufschlag. Dem Anleger können individuell zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, z. B. durch Kosten für Steuerzahlungen oder aus einer möglichen persönlichen Fremdfinanzierung (Totalverlustrisiko).
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