Paribus Private Equity Portfolio
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | Paribus Capital |
Kategorie | Private Equity |
geplante Laufzeit | ca. 11 Jahre |
Vorabverzinsung | 6 % p.a. Vorzugsausschüttung bis zur Schließung |
Gesamtmittelrückfluss | 148,20 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 20.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem aktuellen Beteiligungsangebot Paribus Private Equity Portfolio haben Sie die Möglichkeit sich an kleine bis mittelständige Portfoliounternehmen zu beteiligen. Der Initiator Paribus Capital wird planmäßige Anteile an mindestens zwei Zielfonds erwerben.
Die erste Investition ist der Zielfonds Astorius Capital Select Teilfonds, Luxemburg. Neben dieser Investition ist eine Investition in einen weiteren Astorius-Teilfonds mit ähnlicher Struktur vorgesehen, weitere Zielfonds sind derzeit noch nicht konkretisiert. Diese Zielfonds werden sich an Portfoliofonds beteiligen, diese wiederum investieren, nach Vorgabe ihrer jeweiligen Anlagestrategie, direkt in Portfoliounternehmen. Ihr Anlageziel ist es, durch die spätere Veräußerung ihres Unternehmensanteils Wertsteigerungen und damit Gewinne zu erzielen. Da die Zielfonds und Portfoliofonds sowie -unternehmen zum Zeitpunkt der Verkaufsprospekterstellung noch nicht endgültig festgelegt sind, handelt es sich um einen Blindpool.
Bei einer geplanten Laufzeit von 12 Jahren erfolgen laut Prospekt Gesamtausschüttungen in Höhe von 148,20 % an die Anleger. Eine Beteiligung ist ab 20.000 Euro möglich. Anleger erhalten 6 % p.a. Vorzugsausschüttung bis zur Schließung.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:
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Beitrittsunterlagen:
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Weitere Unterlagen:
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Ratings & Analysen:
Zur Zeit keine Ratings & Analysen verfügbar.
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Unter „Downloads“ finden Sie weitere Unterlagen!
Emittentin: Paribus Private Equity Portfolio GmbH°& Co. geschlossene Investment-KG
Art: Geschlossener Publikums-AIF
KVG: Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Verwahrstelle: CACEIS Bank S.A., Germany
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
Risikohinweise
Die Anleger nehmen am Vermögen und am Gewinn und am Verlust der Investmentgesellschaft gemäß ihren bei der Investmentgesellschaft gehaltenen Kommanditanteilen teil. Die Anlage in die Investmentgesellschaft birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken. Unter anderem folgende wesentliche Risiken können die Wertentwicklung der Investmentgesellschaft und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals (Beteiligungsbetrag und Ausgabeaufschlag) sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet.
Allgemeines Prognose- und Blind-Pool-Risiko
Mit der Anlagestrategie der Investmentgesellschaft wird das Anlageziel verfolgt, eine der Assetklasse angemessene Rendite für die Anleger durch Risikostreuung mittels einer Private-Equity-Dachfondskonzeption zu erzielen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich interne Annahmen in der Zukunft als unzutreffend erweisen. Die genaue wirtschaftliche Entwicklung der Investmentgesellschaft kann nicht vorhergesagt werden. Daher kann keine Garantie abgegeben werden, dass sich die Beteiligung an der Investmentgesellschaft positiv bzw. wie erwartet entwickelt. Es besteht das Risiko, dass die Investmentgesellschaft weniger Einnahmen aus den Beteiligungen an Zielfonds erzielt als geplant und daher die Auszahlungen an die Anleger der Investmentgesellschaft geringer und/oder zeitlich verzögert ausfallen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass das Dachfondskonzept Umstände und Risiken nicht berücksichtigt, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt während der Beteiligungsdauer ergeben. Der Anleger trägt somit das Risiko, dass sich zugrunde liegende Annahmen bzw. die relevanten Prognosen nicht oder nicht in vollem Umfang verwirklichen.
Weiterhin stehen zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospektes Zielfonds bzw. die Portfoliofonds und somit die Portfoliounternehmen noch nicht fest, in die mittelbar investiert wird. Es liegt insoweit eine sogenannte Blind-Pool-Konstruktion vor. Daher können lediglich allgemeine Aussagen zu einer etwaigen Wertentwicklung der Investmentgesellschaft gemacht werden.
Auf die Auswahl der Zielfonds in Bezug auf die Portfoliofonds und auf die Investitionsentscheidungen der Portfoliofonds in Bezug auf die Portfoliounternehmen hat die Investmentgesellschaft keinen Einfluss. Bei Blind-Pool-Konstruktionen besteht naturgemäß ein besonders hohes Prognoserisiko. Insbesondere besteht auch das Risiko, dass geeignete Zielfonds für die geplanten Beteiligungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Soweit die angestrebte Risikodiversifizierung auf den unteren Ebenen der Dachfondskonstruktion nicht ausreichend sein sollte, können sich für die Investmentgesellschaft besondere Nachteile bei Eintritt eines Risikos auf Ebene der Ziel- und Portfoliofonds und der Portfoliounternehmen ergeben. Die Realisierung der vorgenannten Prognoserisiken kann die Höhe der Auszahlungen an die Anleger beeinflussen und bis hin zu einem Totalverlust des von den Anlegern eingesetzten Kapitals (Zeichnungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag) führen.
Insolvenz der Investmentgesellschaft/ keine Kapitalgarantie
Die Anleger tragen das Risiko der Insolvenz der Investmentgesellschaft. Die Ansprüche der Anleger gegenüber der Investmentgesellschaft sind nicht gesichert und in der Insolvenz gegen über den Forderungen anderer Gläubiger der Investmentgesellschaft nachrangig. Ansprüche der Anleger werden erst befriedigt, nachdem die Ansprüche der anderen Gläubiger beglichen wurden. Dadurch können sich die Auszahlungen an die Anleger vermindern oder sogar ent- fallen. Für die Anlage in die Investmentgesellschaft gibt es keine Kapitalgarantie.
Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko
Wenn während der Platzierungsphase nicht genügend Eigenkapital eingeworben werden kann, könnte es zur Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes kommen. Sollte weniger als geplantes Eigenkapital eingeworben werden, würden die laufende Kostenstruktur gegenüber der geplanten ungünstiger ausfallen und zu verminderten Auszahlungen an Anleger führen.
Beschränkte Handelbarkeit (Fungibilität) der Anteile an der Investmentgesellschaft
Die freie Handelbarkeit der Anteile ist eingeschränkt. Die Übertragung von Anteilen setzt grundsätzlich die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin der Investmentgesellschaft voraus. Ferner besteht für die Anteile kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer geregelter Zweitmarkt, sodass es für einen Anleger schwierig sein kann, überhaupt einen Interessenten für den zu veräußernden Anteil zu finden. Kurzfristige Veräußerungswünsche beinhalten generell ein erhöhtes Risiko von Preisabschlägen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass eine Veräußerung gar nicht, nur zu einem unter dem Wert des Anteils liegenden Preis oder nur zeitlich verzögert erfolgen kann.
Risiken auf Ebene von Portfoliounternehmen und höhere Gewalt
Die Rentabilität einer Private-Equity-Investition hängt auch immer von dem wirtschaftlichen Erfolg der Portfoliounternehmen ab. Bei den Portfoliounternehmen wird es sich in der Regel um vergleichsweise kleine bzw. mittelgroße und um nicht bzw. noch nicht börsennotierte Unternehmen mit den damit verbundenen besonderen wirtschaftlichen Risiken handeln. Diese betreffen oftmals die eingeschränkte Transparenz, die Marktilliquidität, die mangelnde Fungibilität der Anteile, eine möglicherweise zu geringe Produkt- und Kundendiversifikation, fehlende Trennung von Management- und Eigentümerfunktion, ein erhöhtes Schlüsselpersonenrisiko und eingeschränkte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten. Diese Risiken sind ggf. nur schwer einzuschätzen und erschweren eine Bewertung des möglichen künftigen Erfolges der Portfoliounternehmen.
Die Portfoliounternehmen unterliegen ebenfalls den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken wie Veränderungen des Markt- oder Zinsumfeldes oder dem Risiko von Wirtschaftskrisen.Es ist ebenfalls möglich, dass ein Portfoliounternehmen aufgrund bestehender Konkurrenz aus dem Markt verdrängt wird bzw. sich das Geschäftsmodell als nicht nachhaltig erfolgreich erweist und in die Insolvenz gerät. Auf Ebene der Portfoliounternehmen besteht ebenfalls das Risiko von Managementfehlern, operativem Fehlverhalten und kriminellen Handlungen. Portfoliounternehmen können auch durch politische Entwicklungen – wie zum Beispiel Krieg oder Streik –, Naturkatastrophen oder Terroranschläge in ihrer Existenz gefährdet werden. Bei jedem Portfoliounternehmen besteht das Risiko, dass sich die erwarteten wirtschaftlichen Entwicklungen nicht realisieren. Das kann dazu führen, dass die Beteiligungen von den Portfoliofonds teilweise oder vollständig abgeschrieben werden müssen. Alle negativen Entwicklungen auf Ebene eines Portfoliounternehmens können dazu führen, dass sich der Wert der Beteiligung des betreffenden Portfoliofonds verringert oder die Beteiligung gänzlich wertlos wird.
Rechtsänderungen
Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und negative Auswirkungen auf den Ertrag der Investmentgesellschaft haben.
Der Anleger geht mit der unternehmerischen Beteiligung an der Investmentgesellschaft ein langfristiges Engagement ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt im Kapitel D. „Risikohinweise“ zu entnehmen.
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