Hahn Pluswertfonds 179

» 70 % Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen
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Inflationsschutz durch indexierte Mietverträge

  • OBI Baumarkt-Dreierpack-Sachwerte zum 40. Firmenjubiläum von HAHN

  • Vierteljährliche Ausschüttungen ab 4,25% p.a.

  • Steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren Spekulationsfrist

Heutzutage gibt es nicht mehr viele Möglichkeiten Steuern zu sparen. Gerade wenn es um das Thema “Schenken und Vererben” geht, fragen sich viele Anleger, wie sie ihr Vermögen steuergünstig übertragen können.

Mit dem Hahn Pluswertfonds 179 haben Sie die Möglichkeit, rund 70 % Steuern zu sparen!

Den Fonds, der in drei etablierte Baumärkte des Branchenprimus OBI in Bayern und NRW investiert, haben wir Ihnen vor vier Wochen vorgestellt und überzeugt durch seine attraktiven Rahmendaten. Weiter unten haben wir diese noch einmal für Sie zusammengefasst.

Einfach selbst zeichnen und steuergünstig vererben!

Sie können einfach den regulierten Hahnfonds selbst zeichnen und sofort von den vierteljährlichen Ausschüttungen von 4,25% p.a. profitieren und das Jahr für Jahr. Und sollten Sie dann ungewollt das “Zeitliche segnen”, freuen sich Ihre Erben trotzdem: Denn Sie erhalten neben einer inflationsangepassten Ausschüttung einen Anteil, der nur mit ca. 30% der Beteiligungshöhe der Erbschaftssteuer unterliegt. Gerade wenn noch Immobilien, Firmenanteile und Depots vererbt werden, ist der persönliche Freibetrag des Ehepartners oder der Kinder schnell aufgebraucht.

Schenkung – was sagt der Steuerberater?

Mit der Möglichkeit der Zweckgebundenen Schenkung haben Anleger, die sich frühzeitig um die Vermögensnachfolge kümmern möchten, einen weiteren Vorteil: Sie sparen bei der Übertragung ca. 70 % Schenkungssteuer!

Der gängigste Weg einer Übertragung wäre in der Regel die Schenkung der Gesellschaftsanteile des Fonds. Dies führt jedoch dazu, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung ein privates Veräußerungsgeschäft oder gar ein sogenannter gewerblicher Grundstückshandel vorliegt und führt zu ungünstigen steuerlichen Folgen. Durch die zweckgebundene Schenkung lässt sich die Übertragung deutlich steuergünstiger lösen! Hierbei wird dem zu Beschenkenden ein Geldbetrag in Höhe des Kaufpreises geschenkt mit der Bestimmung diesen Geldbetrag ausschließlich für den Erwerb der Beteiligung zu verwenden (mittelbare Grundstücksschenkung). Der Beschenkte erwirbt dann mit diesem Geld die Beteiligung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein solcher Schenkungsvorgang löst beim Schenker keine ertragsteuerlichen Folgen aus. Liegen die Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung vor, wird die Schenkung nicht als Geldschenkung, sondern als Grundstücksschenkung behandelt. Somit ist für die Berechnung der Schenkungsteuer das Grundstück mit seinem nach dem Bewertungsgesetz zu ermittelnden Grundbesitzwert anzusetzen. Dieser Wert wir für das Jahr 2022 auf ca. 30 % des geschenkten Geldbetrages geschätzt. Die mittelbare Grundstücksschenkung setzt eine im Voraus getroffene klare und eindeutige Schenkungsabrede dahingehend voraus, dass der Gegenstand der Schenkung die genau bezeichnete Fondsbeteiligung und nicht etwa der Geldbetrag sein soll. Des Weiteren muss zwischen der Bereitstellung des Geldes und dem Erwerb der Fondsbeteiligung ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen.

Foto: shutterstock.com | 679693189 | Ulf Wittrock

Möchten Sie nähere Informationen zu diesem Fonds und der Möglichkeit der steuerlich günstigen Übertragung? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach über den nachfolgenden Button!

Die überzeugenden Eckdaten im Überblick:

  • Investition in drei etablierte Baumärkte / Fachmarktzentren

  • Bonitätsstarker Hauptmieter: Branchenprimus OBI

  • Langfristige Mietverträge mit “Inflationsanpassung”

  • Sehr erfahrener Initiator Hahn-Gruppe

  • Quartalsweise Ausschüttung: 4,25 % p.a.

  • Mindestbeteiligung 20.000 Euro zzgl. max. 5 % Agio

Auch das Analysehaus kapital-markt intern, kurz ‘k-mi’, kommt zu folgendem Fazit:

“HAHN bietet Privatanlegern in seinem Jubiläumsjahr mit dem Pluswertfonds 179 ein interessantes Sachwert-Investment, das sich als sehr sinnvolle Antwort auf die hohen Inflationsgefahren erweisen kann und darüber hinaus laufende Ausschüttungen generiert. Das prognostizierte Ergebnis halten wir für realisierbar. Anleger können mit dem Angebot somit eine sinnvolle Risikostreuung ihres Portfolios vornehmen.”

(Quelle: ‘k-mi’ 20/22 vom 20.05.2022)

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