Hahn Pluswertfonds 179
» 70 % Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen
» Inflationsschutz durch indexierte Mietverträge
Heutzutage gibt es nicht mehr viele Möglichkeiten Steuern zu sparen. Gerade wenn es um das Thema “Schenken und Vererben” geht, fragen sich viele Anleger, wie sie ihr Vermögen steuergünstig übertragen können.
Mit dem Hahn Pluswertfonds 179 haben Sie die Möglichkeit, rund 70 % Steuern zu sparen!
Den Fonds, der in drei etablierte Baumärkte des Branchenprimus OBI in Bayern und NRW investiert, haben wir Ihnen vor vier Wochen vorgestellt und überzeugt durch seine attraktiven Rahmendaten. Weiter unten haben wir diese noch einmal für Sie zusammengefasst.
Einfach selbst zeichnen und steuergünstig vererben!
Sie können einfach den regulierten Hahnfonds selbst zeichnen und sofort von den vierteljährlichen Ausschüttungen von 4,25% p.a. profitieren und das Jahr für Jahr. Und sollten Sie dann ungewollt das “Zeitliche segnen”, freuen sich Ihre Erben trotzdem: Denn Sie erhalten neben einer inflationsangepassten Ausschüttung einen Anteil, der nur mit ca. 30% der Beteiligungshöhe der Erbschaftssteuer unterliegt. Gerade wenn noch Immobilien, Firmenanteile und Depots vererbt werden, ist der persönliche Freibetrag des Ehepartners oder der Kinder schnell aufgebraucht.
Schenkung – was sagt der Steuerberater?
Mit der Möglichkeit der Zweckgebundenen Schenkung haben Anleger, die sich frühzeitig um die Vermögensnachfolge kümmern möchten, einen weiteren Vorteil: Sie sparen bei der Übertragung ca. 70 % Schenkungssteuer!
Foto: shutterstock.com | 679693189 | Ulf Wittrock
Die überzeugenden Eckdaten im Überblick:
Auch das Analysehaus kapital-markt intern, kurz ‘k-mi’, kommt zu folgendem Fazit:
“HAHN bietet Privatanlegern in seinem Jubiläumsjahr mit dem Pluswertfonds 179 ein interessantes Sachwert-Investment, das sich als sehr sinnvolle Antwort auf die hohen Inflationsgefahren erweisen kann und darüber hinaus laufende Ausschüttungen generiert. Das prognostizierte Ergebnis halten wir für realisierbar. Anleger können mit dem Angebot somit eine sinnvolle Risikostreuung ihres Portfolios vornehmen.”
(Quelle: ‘k-mi’ 20/22 vom 20.05.2022)
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