Deutsche Sparer werden immer häufiger zur Kasse gebeten
126 Banken nehmen mittlerweile Verwahrentgelte bzw. Strafzinsen von ihren Kunden
Immer häufiger müssen deutsche Sparer für ihre Ersparnisse ein sogenanntes “Verwahrentgelt” zahlen. Dies geht aus einer Auswertung des Vergleichsportal Verivox hervor. Waren es vor einem Jahr noch 13 Banken, die ihre Kunden für größere Guthaben auf Tagesgeldkonten und Sparbüchern zur Kasse bitten, sind es aktuell bereits 126 Geldhäuser. Demnach hat sich die Anzahl fast verzehnfacht. Bei 27 Banken müssen Sparer bereits bei einem Betrag unterhalb von 100.000 Euro Gebühren zahlen, bei drei Banken sogar bereits ab dem ersten Euro. Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich: “Für viele Banken war die Zinssenkung der EZB im September 2019 die Initialzündung, um Negativzinsen im Privatkundengeschäft durchzusetzen. Damals waren Negativzinsen für Privatkunden noch die absolute Ausnahme. Seitdem beobachten wir eine anhaltende Dynamik.” Der Trend zu Negativzinsen sei ungebrochen führt der Verivox-Geschäftführer weiter aus. So überlegt momentan selbst die ansonsten günstige ING – DIBA ein Verwahrentgelt einzuführen.
Der Trend zu Negativzinsen ist ungebrochen.
Vor einem Jahr hatte die Europäische Zentralbank (EZB) den Strafzins für Bankeinlagen von 0,4 auf 0,5 Prozent erhöht. Diesen Zinssatz müssen Banken bezahlen, wenn sie ihr Geld bei der EZB parken. Zwar gibt es inzwischen Freibeträge für bestimmte Summen, aber aus Sicht der Branche bleibt es bei einer Milliardenbelastung. Somit geben immer mehr Banken diesen Strafzins an ihre Kunden weiter. Der Auswertung von Verivox zufolge liegt das Verwahrentgelt bei drei Geldhäusern sogar über dem EZB-Strafzins, nämlich bei 0,6 Prozent. Laut Verbraucherschützern seien “Negativzinsen” grundsätzlich verboten und müssten vorher explizit mit dem Kunden vereinbart worden sein. Lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen reiche hier nicht aus. An Kreativität scheint es den deutschen Banken nicht zu mangeln, denn Verivox stellte auch fest, dass 13 Banken für das üblicherweise kostenfreie Tagesgeldkonto eine Gebühr erheben. Dies würde faktisch Negativzinsen entsprechen, auch wenn diese nicht als solche ausgewiesen würden.(Siehe Handelsblatt vom 11.09.2020, S.37)
Foto: shutterstock.com | 1356725531 | Bartolomiej Pietrzyk
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