Bankgeheimnis adé

Gültig zum 25. Juni 2017 wurde das fast 400 Jahre alte Bankgeheimnis im Steuerrecht abgeschafft. Dieser Beschluss, wurde weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit vom Bundestag und Bundesrat gefasst. Die neue Reglung namens “Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz” ermöglicht nun Finanzbehörden ungehinderten Zugang zu Privatkonten. Somit ist es möglich, dass jetzt alle Kontobewegungen und persönlichen Daten erfasst werden, ohne dass Betroffene darüber informiert werden müssen. Nach Angeben des Bundesfinanzministerium werden so viele Privatkonten beleuchtet, wie nie zuvor. Im 1. Halbjahr 2017 gab es mehr als 340.000 Abfragen. Dies sind 83 % mehr als im Vorjahreszeitraum.
Des weiteren gestrichen wurde §30 der Abgabenverordnung. Das bedeutet, dass Behörden nun keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden nehmen müssen. Was im Jahr 2005 mit der Aushöhlung des Bankgeheimnisses angefangen hat, ist nun vollendet. Der “gläserne Mensch”, eine Vision, die immer mehr zur Realität wird!

Foto: shutterstock.com | 1732303393 | jitendra_raghav

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