DFI Wohnen 1
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | DFI Wohnen 1 geschlossene Investment GmbH & Co. KG |
Kategorie | Immobilien Inland |
geplante Laufzeit | 8 Jahre |
Auszahlungen | 3 % bis 4 % p.a. |
Gesamtmittelrückfluss | 160,40 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 25.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Ausschüttungsprognose
Gesamtauszahlung: 34,00 %
Veräußerungserlös: 126,40 %
Gesamtmittelrückfluss: 160,40 %
Prognosewert (vor Steuern)
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem DFI Wohnen 1 haben Sie die Möglichkeit, in deutsche Bestandswohnimmobilien zu investieren. Der Fonds plant vorrangig in Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie vereinzelt in Gewerbeimmobilien an verschiedenen Standorten zu investieren. Somit wird breit gestreut. Die zu erwerbenden Wohnhäuser befinden sich an Standorten mit Entwicklungspotenzial. Das ermöglicht den Anlegern sich entsprechend ihrer Möglichkeiten und Wünsche am Erwerb von größeren Wohnimmobilienportfolios mit Renditepotenzial zu beteiligen.
Der Zeitpunkt für den Erwerb von Bestandswohnimmobilien ist trotz weiterhin steigender Kaufpreise gut. Gerade bezahlbarer Wohnraum wird vielerorts händeringend gesucht. Das angestrebte Mietniveau der vom Fonds zu erwerbenden Wohnhäuser liegt im bezahlbaren, mittleren Segment.
Geplant ist, dass Anleger eine Auszahlung in Höhe von anfänglich 3 % p.a. erhalten sollen. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beläuft sich auf rund 160,40 %. Die Mindestbeteiligung beträgt 25.000 Euro bei einer Laufzeit von 8 Jahren.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:
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Beitrittsunterlagen:
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Weitere Unterlagen:
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Ratings & Analysen:
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RISIKO- UND ERTRAGSPROFIL/WESENTLICHE RISIKEN
Mit dieser unternehmerischen Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist ein langfristiges Engagement verbunden. Der Anleger partizipiert am Vermögen und Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft gemäß seiner Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Die nachfolgend aufgeführten Risiken, die einzeln aber auch kumuliert auftreten können, können die Wertentwicklung der Fondsgesellschaft und damit auch das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Bei negativer Entwicklung besteht für den Anleger das Risiko, dass er einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist daher nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.
Geschäftsrisiko
Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Weder die KVG noch der AIF selbst können die Höhe und Zeitpunkte von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren.
Marktrisiken
Über den Erwerb der Anteile des AIF ist der Anleger an der Wertentwicklung der vom AIF erworbenen Immobilien und Immobiliengesellschaften beteiligt. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Vermögensanlage hängt von mehreren Einflussfaktoren ab. Dies sind insbesondere die Entwicklung des Immobilienmarkts und der Standort der Immobilie, die tatsächlichen Mieteinnahmen, die Instandhaltung der Immobilie sowie die allgemeine Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung. Des Weiteren sind auch Risiken im Bereich der Mietentwicklung und Inflation sowie der Wertentwicklung der Immobilien zu beachten. Durch negative Entwicklung einzelner Immobilien sowie der Immobilienmärkte insgesamt besteht die Gefahr von Wertverlusten. Wenn Immobilien mit einem Kredit finanziert werden, wirken sich ihre Wertschwankungen stärker auf den Anteilpreis aus. Auf Ebene der einzelnen Immobilien können Wertverluste bis zum Totalverlust führen. Darüber hinaus können Zinsänderungsrisiken aus der Liquiditätsanlage die Wertentwicklung beeinflussen.
Eingeschränkte Fungibilität
Für einen Handel mit Treuhand/Kommanditanteilen an dem AIF gibt es keinen funktionsfähigen Markt. Die Fungibilität der Vermögensanlage ist somit stark eingeschränkt. Auch ist die Übertragung des Anteils an dem AIF durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt. Ein Ausscheiden aus dem AIF durch ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
(Steuer)rechtliche Risiken
Der AIF unterliegt u. a. dem Kapitalanlagegesetzbuch. Für die Besteuerung des AIF und seiner Anleger sind insbesondere das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz maßgeblich. Mögliche (steuer)rechtliche Änderungen können sich negativ auf den AIF auswirken.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund des Umstandes, dass ein Großteil des vorhandenen Kapitals in Immobilien investiert ist und ein zeitnaher Verkauf sich oft schwierig gestaltet, besteht das Risiko, dass der AIF bei einem unvorhersehbaren und nicht kalkulierbaren eintretenden Kostenaufwand seinen Zahlungsverpflichtungen mangels vorhandener Liquidität nicht nachkommen kann.
Adressenausfallrisiko
Kommt ein Vertragspartner der Fondsgesellschaft seinen vertraglichen Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, so tritt ein Adressenausfallrisiko ein, welches sich negativ auf das Ertragsprofil der Fondsgesellschaft auswirken kann.
Blind-Pool-Risiken
Es sind keine konkreten Anlageobjekte vorhanden. Der Anleger kann sich also im Zeitpunkt seines Investments kein eindeutiges Bild über die Anlageobjekte und die hieraus möglicherweise resultierenden Risiken machen.
Allgemeines Haftungsrisiko
Anleger, die sich als Kommanditisten im Handelsregister eintragen lassen, haften gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme von 1 % der Einlage (ohne Ausgabeaufschlag). Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften mittelbar gegenüber der Treuhänderin. Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe der Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Ein Aufleben der Haftung kann erfolgen, sofern Auszahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger vorgenommen werden und diese nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind. Damit erfolgt eine Einlagenrückgewähr, die unter Umständen dazu führt, dass die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt. Die Haftung bleibt auf die Höhe der Haftsumme begrenzt.
Pandemierisiko
Eine weltweite Epidemie (Pandemie), wie z. B. die Corona-Pandemie, kann zur Folge haben, dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die zu (ggf. massiven) Einbrüchen der Mieteinnahmen, zu einer Wertminderung der von der Fondsgesellschaft gehaltenen Immobilien sowie zu einer sinkenden Nachfrage auf dem Immobilien- und Vermietungsmarkt führen können. Es können Liquiditätsengpässe entstehen, die zu einer Nichtbedienung von Darlehen und zu einer Zwangsversteigerung von Immobilien führen können. Ferner kann eine Pandemie dazu führen, dass die KVG oder sonstige involvierte Geschäftspartner (z.B. Treuhänderin, Verwahrstelle, Steuerberater, Immobilienverwalter, Hausmeister etc.) nicht oder nur eingeschränkt ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können, was sich ebenfalls negativ auf die Fondsgesellschaft auswirken kann. Es besteht das Risiko, dass es hierdurch zu geringeren Auszahlungen während der Fondslaufzeit kommt oder der Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals zzgl. Ausgabeaufschlag verzeichnen muss.
Nachhaltigkeitsrisiken
Das Eintreten eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, im Folgenden „ESG“), dessen beziehungsweise deren Eintre ten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition und damit auf die Wertentwicklung des AIF haben könnte, wird als Nachhaltigkeitsrisiko betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken können erheblich auf andere Risikoarten wie z.B. Marktrisiken oder Operationelle Risiken einwirken und das Risiko innerhalb dieser Risikoarten wesentlich beeinflussen.
Totalverlustrisiko
EsbestehtdasRisikodesvollständigenVerlustsdesBeteiligungsbetrags inklusive Agio. Dem Anleger können individuell zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, z. B. durch Kosten für Steuerzahlungen oder aus einer möglichen persönlichen Fremdfinanzierung.
Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Kapitel 6 „Die Risiken“ zu entnehmen.
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