PROJECT Metropolen 20
STAMMDATEN
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds (AIF) |
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Emissionshaus | PROJECT Investments Gruppe |
Kategorie | Immobilien Inland |
geplante Laufzeit | 10 Jahre |
Auszahlungen | wahlweise 4 % oder 6 % p.a. oder thesaurierend |
Gesamtmittelrückfluss | 152,00 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 10.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit einer Beteiligung an den PROJECT Metropolen 20 haben Sie die Möglichkeit im Bereich Immobilienentwicklungen zu investieren die Sektoren Neubau und Sanierung mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien zu fördern. Der reine Eigenkapitalfonds Metropolen 20 investiert, wie schon die bei seinen Vorgängerfonds, ausschließlich in den attraktiven Metropolregionen Berlin, Hamburg, München, Nürnberg, Rheinland, Rhein-Main und Wien. Aus Stabilitätsgründen verzichtet auch der PROJECT Metropolen 20 auf jegliche Fremdfinanzierung. PROJECT verfügt über eine hervorragende Leistungsbilanz: In der über 22-jährigen Unternehmensgeschichte wurde bislang jedes Objekt positiv abgeschlossen.
Hinsichtlich der Ausschüttungen haben sie die Wahl, ob sie monatliche Auszahlungen von 4 % p.a. oder 6 % p.a. in Anspruch nehmen oder das Geld im Fonds thesaurieren möchten. Die Laufzeit der Beteiligung beträgt 10 Jahre. Eine Beteiligung ist bereits ab einer Zeichnungssumme in Höhe von 10.000 Euro möglich.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beitrittsunterlagen nicht mehr verfügbar.
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Ratings & Analysen nicht mehr verfügbar.
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RISIKO- UND ERTRAGSPROFIL
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote an dem gesamt eingezahlten Kommanditkapital des AIF im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken. Die Ausprägung der Risiken wird durch die risikostrategische Ausrichtung des AIF bestimmt. Ziel ist es, ein optimales Rendite-Risiko-Verhältnis zu erzielen. Das Risikoprofil des AIF wird geprägt durch Asset-, Markt-, Liquiditäts-, Ausfallrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken. Diese sind bedingt durch die Anlagestrategie und die Anlagepolitik des AIF, der in aussichtsreiche Immobilienentwicklungen investiert und hierbei den Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Absatz 1 K AGB beachtet. Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet.
Geschäftsrisiko/Spezifische Risiken der Vermögensgegenstände
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Anlage kann nicht vorhergesehen werden. Weder die K VG noch der AIF können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den AIF haben. Immobilienanlagen sind aufgrund von unterschiedlichen Marktzyklen Wertschwankungen ausgesetzt. Der Wert von Immobilien, insbesondere von Immobilienentwicklungen, wird von zukünftigen Faktoren bestimmt, die nicht absolut vorhersehbar sind. Erwartete positive Ergebnisse sind daher ungewiss.
Insolvenzrisiko/ Fehlende Einlagensicherung
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verrechnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Allgemeines Haftungsrisiko
Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligen, haften direkt gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handels-register eingetragenen Haftsumme. Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften nicht unmittelbar. Sie sind durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin jedoch wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 1 Prozent der Einlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Die persönliche Haftung des Anlegers kann dann wieder aufleben, wenn Auszahlungen im Namen und für Rechnung des AIF an den Anleger vorgenommen werden, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Einlage des Anlegers an diesen zurückgezahlt werden. Soweit dadurch die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme.
Eingeschränkte Handelbarkeit
Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist grundsätzlich nur mit Wirkung zum jeweiligen Jahresende rechtlich möglich. Für geschlossene Publikums-AIF existiert kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sogenannte Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und Zustimmungsbedürftigkeit der Komplementärin zum Verkauf ist ein Verkauf jedoch nicht sichergestellt.
Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden, die an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden können. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt ›Risikohinweise‹ (Seite 29 ff.) zu entnehmen.
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