Vergütungsrechner EEG 2014

Die Bundesregierung hat mit dem EEG 2014 einen Ausbaukorridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt (MW) pro Jahr (netto) für Windenergie an Land festgelegt. Abhängig davon, ob dieser Korridor innerhalb eines bestimmten 12-monatigen Betrachtungszeitraums über- oder unterschritten wird, steigt oder sinkt die Vergütung in festgelegten Stufen.

Die Stromgestehungskosten der Windenergie an Land hängen von den Windverhältnissen am jeweiligen Standort ab. Da nicht überall in Deutschland die gleichen Windverhältnisse herrschen, wird die tatsächliche Höhe der EEG-Vergütung für Windenergieanlagen an Land nach dem so genannten Referenzertrag ermittelt, der das Ergebnis einer Anlagen- und Standortbewertung darstellt. In den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme beträgt die Anfangsvergütung für Windenergie an Land 8,9 Cent die Kilowattstunde. Diese Frist kann sich jedoch verlängern, je nach Referenzertrag. Dadurch wird ein über ganz Deutschland verteilter Ausbau ermöglicht.

Die Degression der Vergütungshöhe erfolgt ab Anfang 2016 vierteljährlich jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Grundsätzlich liegt die Absenkung bei 0,4 Prozent vierteljährlich, wenn der Ausbau innerhalb des gesetzlich festgelegten Zielkorridors erfolgt. In Abhängigkeit der Summe in Megawatt, um den die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land den Zielkorridor (2.400 bis 2.600 MW netto pro Jahr) in einem 12-Monats-Zeitraum unter- oder überschreitet, sinkt oder steigt Degression. Dieses Prinzip bezeichnet man als „Atmenden Deckel“.

Quelle: Bundesverband WindEnergie