ÖKORENTA Infrastruktur 13 E
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
---|---|
Emissionshaus | ÖKORENTA Erneuerbare Energien 13 E geschlossene Investment GmbH & Co. KG |
Kategorie | Infrastrukturfonds Elektromobilität |
Investitionsobjekte | Ultra-Schnellladeparks an verschiedenen, hochfrequentierten Standorten in Deutschland |
geplante Laufzeit | 9 Jahre |
Auszahlungen | 4 % p.a bis 19,10 % p.a. |
Gesamtmittelrückfluss | 167,10 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 10.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Ausschüttungsprognose
Gesamtauszahlung: 67,10 %
Veräußerungserlös: 100,10 %
Gesamtmittelrückfluss: 167,10 %
Prognosewert (vor Steuern)
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Bis zum 30. März 2022 erhalten sie eine Vorabverzinsung in Höhe von 4 % p.a. Bei einer geplanten Laufzeit von ca. 9 Jahren nach Vollinvestition profitieren Anleger von einer prognostizierten Auszahlung von 163 % p.a.. Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro.
Der Film zum Fonds
Auszeichnung
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beitrittsunterlagen nicht mehr verfügbar.
.
Ratings & Analysen nicht mehr verfügbar.
Art: Geschlossener Publikums-AIF
KVG: Auricher Werte GmbH
Verwahrstelle: BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
Fondsvolumen: 13.000.000 EUR (Erhöhung bis auf 30.000.000 EUR möglich)
Fremdkapital: 5.355.000 EUR (Zwischenfinanzierung)
Einkunftsart: § 15 EStG Gewerbebetrieb
Risiko- und Ertragsprofil
Mit einer Investition in diesen AIF sind neben den Chancen auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Risiken verbunden. Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein und partizipiert am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß seiner Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Die nachfolgend aufgeführten Risiken, die einzeln aber auch kumuliert auftreten können, können die Wertentwicklung des AIF und damit auch das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Bei negativer Entwicklung besteht für den Anleger das Risiko, dass er einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet. Die Beteiligung an dieser Anlage ist daher nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.
Geschäftsrisiko
Der wirtschaftliche Erfolg der Investitionen des AIF und damit auch der Erfolg der Kapitalanlage des Anlegers hängen von einer Vielzahl von Einflussgrößen ab und kann daher nicht vorhergesehen werden. Weder die KVG noch der AIF können Höhe und Zeitpunkt von Rückflüssen zusichern oder garantieren. Insbesondere die Verfügbarkeit von Vermögensgegenständen, die Entwicklung der abgesetzten Strommenge, die Entwicklung des Marktes für Elektromobilität sowie die spezielle Entwicklung der erworbenen Beteiligungen (z.B. durch Standortentwicklungen, Instandhaltungskosten etc.) haben Einfluss auf die Wertentwicklung und die Erträge des AIF. Auch eine etwaige Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen kann sich negativ auf den AIF auswirken.
Teil-Blindpoolrisiko
Zum Zeitpunkt der Auflage des Verkaufsprospekts sind noch nicht alle Vermögensgegenstände erworben worden und es stehen keine weiteren über die aufgeführten konkreten Vermögensgegenstände hinaus fest. Der Anleger kann sich vor vertraglicher Bindung an den AIF kein vollständiges Bild über die Vermögensgegenstände und die verbundenen Risiken und Ertragschancen verschaffen.
Prognoserisiko
Die Angaben im Prospekt hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit basieren auf Annahmen, die bedingt durch das neue Marktsegment auf keinen historischen Daten basieren. Die Prognosen unterliegen somit erheblichen Unsicherheiten. Es kann insofern nicht zugesichert werden, dass diese Annahmen in der Realität eintreffen. Es kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass Kosten und Aufwendungen höher als prognostiziert ausfallen, unerwartete Kosten anfallen, weniger Kommanditkapital als angenommen eingeworben wird oder der AIF frühzeitig geschlossen wird und/ oder angenommene Erträge, insbesondere die abgesetzten Strommengen hinter den Prognosewerten zurückbleiben.
Fremdfinanzierung / Währungsrisiko
Der AIF setzt Fremdkapital (Leverage) in Form einer Zwischenfinanzierung zum vorprospektlichen Erwerb von Vermögensgegenständen ein, die mit dem eingeworbenen Kommanditkapital zurückgeführt werden soll. Nach erfolgter Rückführung ist das Beteiligungsmodell als Eigenkapitalmodell konzipiert, wobei die Aufnahme von Darlehen grundsätzlich möglich ist. Darlehen sind regelmäßig zu bedienen, eine Nichtbedienung führt zu einer Aufzehrung des Eigenkapitals. Es ist nicht auszuschließen, dass Darlehen nicht oder nur zu schlechteren Konditionen prolongiert werden können. Hierdurch entstehen negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Verlust der Einlage.
Insolvenzrisiko / fehlende Einlagensicherung
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und / oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers inkl. Ausgabeaufschlag führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Eingeschränkte Fungibilität
Eine Rückgabe von Anteilen ist nicht möglich. Das Handelsvolumen und die Anzahl der Marktteilnehmer am Zweitmarkt für geschlossene AIF sind nicht mit anderen organisierten Märkten vergleichbar und kann zu einer eingeschränkten Handelbarkeit führen. Es besteht das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerber gefunden werden kann oder aufgrund eines geringen Veräußerungspreises ein Verkauf nur mit einem Verlust erfolgen kann.
Maximales Risiko
Für den Anleger besteht das Risiko des Totalverlustes der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag. Zusätzlich sind individuelle Vermögensnachteile z.B. durch Steuerzahlungen und individuelle Fremdfinanzierungskosten zu berücksichtigen. Dies könnte zu einer Inanspruchnahme des übrigen Vermögens des Anlegers bis hin zu einer Zahlungsunfähigkeit führen.
Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden, die an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden können. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Kapitel „Risiken“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen.
Diese Beteiligungen könnte Sie auch interessieren
NEWSLETTER
Wir informieren Sie wöchentlich über neue Emissionen oder aktuelle Fondsschließungen. Lesen Sie Beiträge von unabhängigen Finanzexperten und Fondsmanager. Oder informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen an den Finanzmärkten.
TELEFON
02631 – 9773 0
FAX
02631 – 9773 11
EMAILADRESSE
info@FondsKompetenz.de
TELEFON
02631 – 9773 0
FAX