HEP Solar Portfolio 2
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | HEP Capital |
Kategorie | Erneuerbare Energien, Photovoltaik |
geplante Laufzeit | 10 Jahre |
Besteuerung | Gewerbebetrieb |
Vorabverzinsung | 3,00 % p.a. ab Folgemonat der Einzahlung, bis Ende der Emissionsphase |
Gesamtmittelrückfluss | 151, 00 % |
Mindestbeteiligung | 10.000 EUR |
Agio | 5,00% |
Status | verfügbar |
Ausschüttungsprognose
Gesamtauszahlung: 151,00 %
Veräußerungserlös: 0,00 %
Gesamtmittelrückfluss: 151,00 %
Prognosewert (vor Steuern)
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem HEP – Solar Portfolio 2 haben Sie die Möglichkeit, in ein breit diversifiziertes Solarpark-Portfolio zu investieren. Bei der Auswahl geeigneter Investitionsländer stehen für HEP wirtschaftliche und politische Stabilität im Vordergrund – Zielmärkte sind die USA, Kanada, Japan und Deutschland. HEP verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Von der Projektentwicklung über die Finanzierung, den Bau und den Betrieb der Solarparks liegt alles in einer Hand. Projekte mit größter Sorgfalt geplant und umgesetzt, dass das Geld der Anleger effizient genutzt wird.
Es ist eine prognostizierte Gesamtausschüttung von 151 % vorgesehen. Die jährliche IRR-Rendite soll bei mindestens 4,8 % pro Jahr liegen. Eine Beteiligung für diesem Solarfonds ist ab 10.000,- Euro möglich.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beitrittsunterlagen nicht mehr verfügbar.
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Ratings & Analysen nicht mehr verfügbar.
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Risiko- und Ertragsprofil
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des Publikums-AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Sie gehen mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Mit der Investition in den Publikums-AIF können neben den Chancen auf Wertsteigerungen auch Risiken verbunden sein. Anleger sollten daher bei ihrer Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Bei negativer Entwicklung besteht das maximale Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens (z.B. durch Kosten für Steuer- nachzahlungen oder eine persönliche Anteilsfinanzierung) bis hin zur Insolvenz erleidet. Die nachfolgend beschriebenen Risiken können die Wertentwicklung des Publikums-AIF und damit das Ergebnis für den Anleger beeinträchtigen, wobei die Risiken einzeln oder kumulativ auftreten können. Die Risiken können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden.
Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem Verkaufsprospekt im Abschnitt 6 „Darstellung der Risiken“ (Seite 30 ff.) zu entnehmen.
DACHFONDSRISIKO
Da der Publikums-AIF als ein sog. Dachfonds in Anteile oder Aktien von anderen Investmentvermögen („Zielfonds“) oder Objektgesellschaften investiert, hängt das Risiko- und Ertragsprofil des Publikums-AIF wesentlich von dem zugrundeliegenden Risiko- und Ertragsprofil sowie der wirtschaftlichen Entwicklung der Zielfonds / Objektgesellschaften ab. Die Realisierung von Risiken oder negativen Entwicklungen bei einem oder mehreren der Zielfonds / Objektgesellschaften kann sich dementsprechend negativ auf das Wert- und Ertragsprofil des Publikums-AIF auswirken. Dies könnte verminderte oder gänzlich ausbleibende Ausschüttungen oder sogar den Totalverlust der Einlage einschließlich Agio zur Folge haben.
WIRTSCHAFTLICHE UND POLITISCHE RISIKEN
Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeine wirtschaftliche oder politische Lage in Zielinvestitionsländern negativ verändert oder dass sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien verschlechtern. Auch bewaffnete Konflikte in Zielinvestitionsländern können langfristig nicht ausgeschlossen werden. Dies kann dazu führen, dass der Erwerb oder der Betrieb und die Wartung von Photovoltaikanlagen nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich ist. Derartige Entwicklungen können eine Reduzierung der Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio zur Folge haben.
ALLGEMEINE RISIKEN
Es besteht das Risiko, dass Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geändert werden oder durch die Rechtsprechung Sachverhalte rechtlich neu bewertet werden. In ausländischen Rechtsordnungen können auch rückwirkende Gesetzesänderungen rechtlich zulässig sei. Dies kann negative rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen für den Publikums-AIF bzw. für den Anleger haben. Das Ergebnis kann sich bei gesetzlichen Änderungen verringern, bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio.
INSOLVENZRISIKO
Der Publikums-AIF trägt das Risiko der Insolvenz ihrer Vertragspartner. Bei einer Insolvenz wären die Ansprüche des Publikums-AIF aus den geschlossenen Verträgen regelmäßig weitgehend wertlos. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Publikums-AIF insolvent werden könnte. In diesen Fällen könnte sich das Ergebnis des Publikums-AIF und damit die Auszahlung an den Anleger verringern, bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio.
RISIKO DER EINGESCHRÄNKTEN FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG
Die Beteiligung ist eine langfristige Kapitalanlage. Die Übertragung bzw. Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist grundsätzlich nur zum Jahresende möglich und bedarf der Zustimmung der Treuhandkommanditistin. Die Zustimmung darf durch die Treuhandkommanditistin nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Allerdings kann sich die Veräußerung als unmöglich erweisen oder mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, da kein geregelter Markt für den An- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen des Publikums-AIF existiert. Ein Verkauf der Gesellschaftsanteile kann unter Umständen unter hohen Wertverlusten stattfinden. Weiterhin besteht laut Gesellschaftsvertrag kein ordentliches Kündigungsrecht während der planmäßigen Laufzeit. Insbesondere besteht daher das Risiko, dass der Anleger, der zu einem künftigen Zeitpunkt auf einen Verkauf seiner Beteiligung angewiesen ist, diese nicht zeitnah oder zu einem Wert realisieren kann, der unter den prognostizieren Gesamtausschüttungen liegt.
INTERESSENKONFLIKTE
Es bestehen kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen der Komplementärin, den Komplementärinnen der Spezial-AIF, der HEP KVG, der hep energy GmbH, der hep energy projects GmbH, der hep Vertrieb GmbH sowie der hep global GmbH, die zum Beispiel darin bestehen, dass verschiedene Personen Doppelfunktionen als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter bei mehreren dieser Gesellschaften innehaben, Zudem können solche kapitalmäßigen und/oder personellen Verflechtungen auch mit weiteren vom Publikums-AIF oder von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beauftragten oder noch zu beauftragenden weiteren Dienstleistern bestehen.
Es ist nicht auszuschließen, dass die vorgenannten Gesellschaften nicht nur die Interessen der Anleger oder des Publikums-AIF berücksichtigen, sondern auch eigene und die Interessen anderer mit diesen Gesellschaften oder mit dem Publikums-AIF verbundenen Unternehmen. Es besteht insofern das Risiko, dass Entscheidungen nicht allein im Interesse der Anleger, sondern möglicherweise auch zugunsten von verbundenen Unternehmen getroffen werden.
Die HEP KVG betreut als Kapitalverwaltungsgesellschaft mehrere Investmentvermögen, die eine Anlagestrategie vergleichbar der Anlagestrategie des Publikums-AIF verfolgen und die damit in Konkurrenz zueinander treten können. Diese weiteren Investmentvermögen können mit dem Publikums-AIF konkurrieren und parallel zu oder anstelle des Publikums-AIF Vermögensgegenstände erwerben, die ansonsten der Publikums-AIF hätte erwerben können. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zusammenhang mit Kauf- oder Verkaufsentscheidungen oder anderen Entscheidungen, die die HEP KVG für andere von ihr verwaltete Investmentvermögen trifft, zu Interessenkonflikten mit dem Publikums-AIF kommt, insbesondere falls Vermögensgegenstände aus dem Publikums-AIF von anderen von der HEP KVG verwalteten Investmentvermögen erworben oder an diese verkauft werden. Interessenkonflikte dieser Art können auch auftreten bei Käufen oder Verkäufen zwischen dem Publikums-AIF und Unternehmen, mit denen die HEP KVG gesellschaftsrechtlich verbunden ist.
Sämtliche der vorstehend dargestellten Interessenkonflikte bei den Beteiligten können zu dem Ergebnis führen, dass ggf. die Interessen des Publikums-AIF nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden, z.B. indem Verträge nicht zu marktgerechten Konditionen abgeschlossen werden oder Geschäftschancen des Publikums-AIF nicht im gebotenen Maße wahrgenommen werden. Realisiert sich ein aus einem Interessenkonflikt resultierendes Risiko, kann dies dazu führen, dass sich dies negativ auf den Wert, der von dem Publikums-AIF unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Vermögensgegenstände auswirkt. Hierdurch kann es zu Verlusten des Publikums-AIF kommen oder der Publikums-AIF kann sich die ihm möglicherweise bietenden wirtschaftlichen Chancen nicht oder nicht angemessen nutzen, wodurch der Anleger sein investiertes Kapital einschließlich Agio teilweise oder vollständig verlieren kann.
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