HEP Solar Green Energy Impact Fund 1
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | HEP Kapitalverwaltungsgesellschaft AG |
Kategorie | Neue Energien |
geplante Laufzeit | 6 Jahre |
geplante Rendite | 5 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 5.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem HEP – Solar Impact Fund 1 haben Sie die Möglichkeit in länderspezifische Zielfonds zu investieren. Diese speziellen AIF-Holdinggesellschaften besitzen direkt Solarparks oder Rechte an Solarparkprojekten. Zweck des Fonds ist die Erwirtschaftung von Erträgen in Form von regelmäßigen Entnahmen (Zahlungen) bei gleichzeitiger Wertsteigerung.
Ziel-Investitionsländer für Zielfonds werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen und politischen Stabilität sowie anderer Marktbedingungen ausgewählt. Infolgedessen investieren Investoren in den ausgereiftesten und am stärksten wachsenden Solarmarkt der Welt. Dazu gehören die USA, Kanada, Japan und Europa (insbesondere Deutschland).
Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beläuft sich auf rund 132,8 %. Die erwartete IRR-Rendite beträgt 5 % p.a. Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro bei einer Laufzeit von 6 Jahren.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:
Kurzinfo ab 01.03.2024
Download 1.53 MBFaktenblatt ab 01.03.2024
Download 1.21 MBFlyer ab 01.03.2024
Download 1.61 MB.
Beitrittsunterlagen:
Prospekt ab 17.05.2023
Download 2.74 MBÄnderungsanzeige des Prospekts 01.01.2023
Download 330.23 KBBasisinformationsblatt ab 01.01.2023
Download 178.67 KBBeitritt ab 17.05.2023
Download 665.09 KBNettoinventarwert Stand Dezember 2023
Download 409.38 KBErstinformation
Download 92.14 KB.
weitere Unterlagen:
Nachhaltigkeitsbericht
Download 99.72 KBZielmarktdefinition ab 08.03.2024
Download 288.68 KBJahresbericht zum 31.12.2023
Download 0.00 KBLeistungsbilanz 2022 / 2023
Download 6.37 MB.
Ratings & Analysen:
DEXTRO Stabilitätsanalyse
Download 532.30 KBkmi Auszug
Download 1.39 MB.
Unter „Downloads“ finden Sie weitere Unterlagen!
Risikohinweise
Die Darstellung der folgenden Risiken, die sich durch eine Anlage in den HEP – Solar Green Energy Impact Fund 1 ergeben können, sind nicht abschließend und verkürzt dargestellt. Bitte vergleichen Sie die ausführliche Risikodarstellung im Verkaufsprospekt und im Basisinformationsblatt.
Wirtschaftliche und politische Entwicklung
Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeine wirtschaftliche oder politische Lage in Zielinvestitionsländern negativ verändert oder dass sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien verschlechtern. Auch bewaffnete Konflikte in Zielinvestitionsländern können langfristig nicht ausgeschlossen werden. Dies kann dazu führen, dass der Erwerb oder der Betrieb und die Wartung von Photovoltaikanlagen nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich ist. Derartige Entwicklungen können eine Reduzierung der Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio zur Folge haben.
Währungsrisiko
Soweit sich der Publikums-AIF an Spezial-AIF beteiligt, die ihrerseits direkt oder über die von ihnen gehaltenen Objektgesellschaften (Zielgesellschaften) in Fremdwährungen in Photovoltaikanlagen investieren, besteht das Risiko, dass sich auf Grund einer nachteiligen Entwicklung des Wechselkurses gegenüber dem Euro auf Ebene der in Fremdwährungen investierenden Spezial-AIF ein Währungsrisiko realisiert. Bei ungünstiger Entwicklung der Wechselkurse ist nicht ausgeschlossen, dass ein Spezial-AIF auf Basis der Fremdwährung einen Gewinn erzielt, während Anleger des Publikums-AIF, die in EUR rechnen, Verluste erleiden. Negative Wechselkursentwicklungen können verminderte Auszahlungen bzw. Kapitalrückflüsse an die Anleger bis hin zum Totalverlust einschließlich Agio bewirken.
Allgemeines Geschäftsrisiko
Es besteht das Risiko, dass die persönlich haftende Gesellschafterin in eigener Verantwortung oder in Abstimmung mit der HEP KVG bei der Ausübung der Geschäftsführung unternehmerische Fehlentscheidungen trifft. Bei der Auswahl und dem Ankauf von Objektgesellschaften oder der entsprechenden Vermögensgegenstände durch die Spezial-AIFs kann es zu Fehleinschätzungen bezüglich der Anlageobjekte bzw. der Zielgesellschaften kommen. Dies kann dazu führen, dass in den Zielgesellschaften geringere Erträge erwirtschaftet werden und Auszahlungen ausbleiben. Infolgedessen können sich Auszahlungen an die Anleger verringern oder vollständig ausbleiben. Daneben besteht das Risiko, dass die Verwahrstelle die ihr ob- liegenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß erbringt. Dies könnte für die Anleger zu einer Verminderung der Wirtschaftlichkeit der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Einlage des Anlegers einschließlich Agio führen. Der Wert der Beteiligung unterliegt Schwankungen, je nachdem ob die wirtschaftliche Betätigung des Publikums-AIF erfolgreich ist oder nicht. Es können Wertverluste auftreten, die dazu führen, dass der Anleger einen geringeren Betrag als die Einlage einschließlich Agio zurückerhält. Es besteht das Risiko des Totalverlusts.
Einnahmen des Publikums-AIF
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass geringere Einnahmen als erwartet erzielt werden. Die Einnah- men des Publikums-AIFs hängen von den Einnahmen der Spezial-AIFs bzw. der Objektgesellschaften ab. Die Einnahmen der Spezial-AIFs hängen wiederum von den Einnahmen der Zielgesellschaften ab, die ausschließlich durch Einspeisung des erzeugten Stroms der betriebenen Photovoltaikanlagen entstehen. Die Einnahmen hängen von der eingespeisten Strommenge und der Vergütung ab. Die Menge des produzierten Stroms ist abhängig von der Sonneneinstrahlung an den jeweiligen Standorten, von der Leistungsfähigkeit der einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlagen sowie von etwaigen Stillstandzeiten. Es ist nicht auszuschließen, dass die vorherrschende Sonneneinstrahlung an den jeweiligen Standorten in einzelnen Monaten, Jahren oder sogar während der gesamten Laufzeit von den prognostizierten Werten negativ abweicht. Weiterhin können technisch bedingte Verluste aus der Durchleitung und Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz höher als prognostiziert sein. Es besteht auch das Risiko, dass ungeplante längere Stillstandzeiten anfallen. Diese können bspw. durch unvorhersehbare Hindernisse, technische Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt eintreten. Zudem kann eine geringere Strommenge durch Verschmutzungen der Solaranlagen, einer Schneebedeckung, durch Luftverunreinigungen sowie einer Verschattung durch Bewuchs oder Bebauung entstehen. Die einzelnen Punkte können zu einer Verschlechterung der Ausschüttungen führen. Bei allen genannten Risiken können sich einzelne Nachteile für die Anleger ergeben, in Form von geringeren Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio.
Fremdfinanzierung
Der Publikums-AIF hat gemäß den Anlagebedingungen die Möglichkeit zur Aufnahme von Fremdmitteln. Sollte nach einer Fremdmittelaufnahme der Publikums-AIF nicht in der Lage sein den Kapitaldienst zu bedienen, wäre die finanzierende Bank berechtigt die ihr regelmäßig eingeräumten Sicherheiten zu verwerten. Dies könnte bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio führen.
Es ist geplant, dass die Spezial-AIF, in die der Publikums-AIF investiert, und/oder die von den Spezial- AIF gehaltenen Zielgesellschaften Fremdmittel aufnehmen. Sofern ein Spezial-AIF oder mehrere Spezial- AIF, bzw. die von diesen gehaltenen Zielgesellschaften nicht in der Lage sind, den Kapitaldienst zu bedienen, wäre die jeweils finanzierende Bank berechtigt, die ihr regelmäßig eingeräumten Sicherheiten zu verwerten.
Im Rahmen der Aufnahme von Krediten wird ein Wertverlust der Vermögensgegenstände des Publikums- AIF durch vorrangig zu tilgende Finanzverbindlichkeiten verstärkt. Insbesondere wird durch eine Kreditaufnahme das sog. Leveragerisiko, d.h. das Risiko, dass Verluste und Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme u.U. grösser sein können als der Wert des Publikums-AIF, erhöht. Grundsätzlich kann sich eine Fremdmittelaufnahme auch negativ auf die Rückflüsse und damit die Liquiditätslage des Publikums-AIF auswirken und bis zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio führen.
Spezifische Risiken bzgl. Photovoltaikanlagen / Fehlende Einnahmen des Fonds
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass geringere Einnahmen als erwartet erzielt werden. Die Einnahmen des AIFs hängen von den Einnahmen der Zielfonds bzw. der Objektgesellschaften ab. Die Einnahmen der Zielfonds hängen wiederum von den Einnahmen der Objektgesellschaften ab, die ausschließlich durch Einspeisung des erzeugten Stroms der betriebenen Photovoltaikanlagen entstehen. Die Einnahmen hängen von der eingespeisten Strom- menge und der Vergütung ab.
Die Menge des produzierten Stroms ist abhängig von der Sonneneinstrahlung an den jeweiligen Standorten, von der Leistungsfähigkeit der einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlagen sowie von etwaigen Stillstandzeiten. Es ist nicht auszuschließen, dass die vorherrschende Sonneneinstrahlung an den jeweiligen Standorten in einzelnen Monaten, Jahren oder sogar während der gesamten Laufzeit von den prognostizierten Werten negativ abweicht.
Weiterhin können technisch bedingte Verluste aus der Durchleitung und Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz höher als prognostiziert sein. Es besteht auch das Risiko, dass ungeplante längere Stillstandzeiten anfallen. Diese können bspw. durch unvorhersehbare Hindernisse, technische Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt eintreten. Zudem kann eine geringere Strommenge durch Verschmutzungen der Photovoltaikanlagen, einer Schneebedeckung, durch Luftverunreinigungen sowie einer Verschattung durch Bewuchs oder Bebauung entstehen. Die einzelnen Punkte können zu einer Verschlechterung der Ausschüttungen führen.
Bei allen genannten Risiken können sich einzelne Nachteile für die Anleger ergeben, in Form von geringeren Ausschüttungen bis hin zum vollständigen Verlust des Anlagebetrages nebst Agio.
Allgemeine Risiken
Es besteht das Risiko, dass Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geändert werden oder durch die Rechtsprechung Sachverhalte rechtlich neu bewertet werden. In ausländischen Rechtsordnungen können auch rückwirkende Gesetzesänderungen rechtlich zulässig sein. Dies kann negative rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen für den Publikums-AIF bzw. für den Anleger haben. Das Ergebnis kann sich bei gesetzlichen Änderungen verringern, bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio.
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung
Die Beteiligung ist eine langfristige und illiquide Kapitalanlage. Die Übertragung bzw. Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist grundsätzlich nur zum Jahresende möglich und bedarf der Zustimmung der Treuhandkommanditistin. Eine Veräußerung kann sich als unmöglich erweisen oder mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, da kein geregelter Markt für den An- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen des Publikums-AIF existiert. Ein Verkauf der Gesellschaftsanteile kann unter Umständen unter hohen Wertverlusten stattfinden. Weiterhin besteht laut Gesellschaftsvertrag kein ordentliches Kündigungsrecht während der planmäßigen Laufzeit. Insbesondere besteht daher das Risiko, dass der Anleger, der zu einem künftigen Zeitpunkt auf einen Verkauf seiner Beteiligung angewiesen ist, diese nicht zeitnah oder zu einem Wert realisieren kann, der unter den prognostizieren Gesamtausschüttungen liegt.
Kumulation von Risiken, Maximalrisiko
Einzelrisiken können sich kumulieren und so zu einer deutlichen Verstärkung der Risikolage führen. Die prognostizierten Ergebnisse können sich bis hin zum vollständigen Verlust der Einlage einschließlich Agio (Totalverlust) verschlechtern. Neben diesem Totalverlust ist es denkbar, dass der Anleger zusätzlich Zahlungen aus einer etwaigen Fremdfinanzierung seiner Beteiligung, aus einer Haftung oder aus einer Steuerzahllast aus seinem sonstigen Vermögen zu leisten hat. Soweit er diese Zahlungen aus seinem sonstigen Vermögen nicht leisten kann, droht ihm die Insolvenz (Maximalrisiko).
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