HAHN Pluswertfonds 179 Baumarktportfolio
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | Hahn Pluswertfonds 179 GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG |
Kategorie | Immobilien Inland |
geplante Laufzeit | 15 Jahre |
Auszahlungen | 4,25 % p.a. |
Gesamtmittelrückfluss | 164,64 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 20.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Ausschüttungsprognose
Gesamtauszahlung: 63,75 %
Veräußerungserlös: 100,00 %
Gesamtmittelrückfluss: 164,64 %
Prognosewert (vor Steuern)
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem HAHN Pluswertfonds 179 haben Sie die Möglichkeit, in ein deutsches Baumarktportfolio zu investieren. Ein langfristiger Hauptmieter ist die Baumarktkette OBI, die für stabile Mieteinnahmen sorgt. Der Branchenprimus hat sich die Standorte in Nordrhein-Westfalen (Hückelhoven und Herzogenrath) und Bayern (Schwandorf) langfristig gesichert. Die Baumarktgruppe OBI (OBI GmbH) hat einen Mietanteil in Höhe von rd. 89,6 Prozent am gesamten prognostizierten Jahresmietaufkommen des Hahn Pluswertfonds 179. Weitere Mieter sind: PetsHome GmbH, Trinkgut Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH und JYSK SE.
Die Baumarktbranche erreichte trotz widriger Umstände eine Steigerung des Bruttoumsatzes von über 11 Prozent. Der stationäre Handel der Baumarktbranche war 2020 im Branchenvergleich – nach dem Lebensmittel-Einzelhandel – verhältnismäßig resilient gegen den Online-Handel.
Anleger können sich ab 20.000,- Euro beteiligen. Die geplante Laufzeit des Fonds beträgt 15 Jahre und endet am 31.12.2037. Die prognostizierte Ausschüttungen betragen 4,25 % p. a., die Auszahlungen erfolgen quartalsweise. Der AIF zeichnet sich darüber hinaus durch einen niedrigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wert aus, der in den ersten Jahren voraussichtlich unter 30 % valutiert.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:.
Beitrittsunterlagen:
Weitere Unterlagen:
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Ratings & Analysen:
Zur Zeit keine Ratings & Analysen verfügbar.
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Risiko- und Ertragsprofil
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken. Die im Folgenden beschriebenen Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Diese Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet. Deshalb ist die Beteiligung an dieser Anlage nur im Rahmen einer geeigneten Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Konzeptionsgemäß ist der AIF nicht nach dem Grundsatz der Risikomischung investiert, insofern besteht ein Ausfallrisiko mangels Risikomischung.
Geschäftsrisiko/spezifische Risiken der Vermögensgegenstände:
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Kapitalanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Weder die DeWert noch der AIF können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung der Immobilienwerte und des Immobilienmarktes, der Vermietungssituation, der Bewirtschaftungskosten (z. B. Instandhaltungskosten). Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den AIF/ Anleger haben.
Fremdfinanzierung:
Die Investitionen des AIF werden konzeptionsgemäß zum Teil mit Krediten finanziert, die unabhängig von der Einnahmesituation des AIF zu bedienen sind. Bei negativem Verlauf führt der im Rahmen der Kredite zu leistende Kapitaldienst dazu, dass das Eigenkapital des AIF schneller aufgezehrt wird. Auch wirken sich Wertschwankungen stärker auf den Wert der Beteiligung aus (sogenannter Hebeleffekt). Dies gilt für Wertsteigerungen ebenso wie für Wertminderungen.
Insolvenzrisiko/fehlende Einlagensicherung:
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verrechnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Allgemeines Haftungsrisiko:
Die Haftung ist auf die Eigenkapitaleinlage beschränkt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Dritten gegenüber ist die Haftung der Anleger ausgeschlossen, soweit die Hafteinlage geleistet ist. Das Verhältnis der Hafteinlage zur Kommanditeinlage ist so bestimmt, dass eine Kommanditeinlage von 10.000 Euro eine Hafteinlage von 10,00 Euro einschließt.
Keine Rücknahme von Anteilen/eingeschränkte Fungibilität und Übertragbarkeit:
Eine Rücknahme von Anteilen durch den AIF oder die DeWert als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist nicht vorgesehen. Eine ordentliche Kündigung der Anteile ist nicht möglich. Eine Veräußerung oder sonstige Verfügung über Anteile durch den Anleger ist grundsätzlich rechtlich möglich, jedoch aufgrund des Fehlens eines ausreichend organisierten Markts sehr eingeschränkt.
Nachhaltigkeitsrisiken:
Ereignis oder Bedingung in den Bereichen Umwelt (z. B. Veränderungen klimatischer Bedingungen), Soziales (z. B. Auflagen für mehr Energieeinsparungen) oder Unternehmensführung (Reputationsrisiken bei nicht-nachhaltiger Unternehmensführung), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der vom AIF getätigten Investitionen und damit auf den Wert der Anteile am AIF hat.
Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden, die an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden können. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt, Kapitel 3 „Risiken der Beteiligung“ zu entnehmen.
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