Projekt Beschreibung
Dr. Peters – Immobilienportfolio Deutschland I

ÜBERBLICK
Kategorie Immobilien Inland
Investitionen in gewerblich genutztes Immobilienportfolio
Investition in Lebensmittel- und Nahversorgung
Langlaufende Mietverträge der Ankermieter
Geplante Fondslaufzeit von 13 Jahren
Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss von 145 %
Mindestbeteiligung 5.000,- Euro
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
---|---|
Emissionshaus | Dr. Peters Group |
Kategorie | Immobilien Inland |
geplante Laufzeit | ca. 13 Jahre |
Auszahlungen | 3,5 % p.a. |
Gesamtmittelrückfluss | 145,00 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 5.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Ausschüttungsprognose
Gesamtauszahlung: 45,00 %
Veräußerungserlös: 100,00 %
Gesamtmittelrückfluss: 145,00 %
Prognosewert (vor Steuern)
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem Dr. Peters Immobilienportfolio Deutschland I haben Sie die Möglichkeit, in einem Immobilienportfolio der Lebensmittel- und Nahversorgung zu investieren.
Der Publikums-AIF hat bis heute drei Immobilien aus dem Bereich Lebensmittel- und Nahversorgung mit insgesamt 9 Mietern angebunden – darunter die REWE Group sowie die sehr erfolgreichen Discounter-Ketten Netto und Lidl. Jeder Ankermieter der drei angebundenen Immobilien zählt zu den Top 5 der Lebensmittelmärkten in Deutschland.
Aufgrund der äußerst attraktiven Ankaufsfaktoren stärken alle bisher getätigten Akquisitionen die Basis für die geplanten Auszahlungen an die Anleger*innen in Höhe von 4 % p.a. Aktuell befindet sich ein weiteres Nahversorgungszentrum in der Anbindung, welches mit der Edeka-Gruppe die Nummer 1 unter den Lebensmittelmärkten in Deutschland als Ankermieter vorweisen kann. Damit wäre das Portfolio zu 100 Prozent mit attraktiven Immobilien und namhaften Ankermietern der Lebensmittel- und Nahversorgung bestückt.
Anleger profitieren von einem prognostizierten Gesamtrückfluss von 145 % bei einer Laufzeit von 13 Jahren. Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro.
Über 45 Jahre Erfahrung
Bonitätsstarke Partner
8,9 Mio. € Auszahlungen 2021
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:

Produktinformation
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Faktenblatt
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Kurzinformation
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Broschüre kompakt
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Beitrittsunterlagen:

Prospekt
Download 3.12 MB
Prospekt Nachtrag Nr. 1
Download 2.93 MB
WAI
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Beitritt
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Nettoinventarwert 2021
Download 151.57 KB.
Weitere Unterlagen:

Jahresbericht 2020
Download 750.29 KB
Investment Report Nr. 1
Download 1.21 MB
Investment Report Nr. 2
Download 792.44 KB
Investment Report Nr. 3
Download 779.47 KB.
Ratings & Analysen:

kmi Analyse
Download 909.82 KB
TKL Kurzanalyse
Download 331.34 KB.
Unter „Downloads“ finden Sie weitere Unterlagen!
WESENTLICHE RISIKEN UND CHANCEN
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge und Wertsteigerung auch Verlustrisiken.
Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden. Jedem Anleger wird ausdrücklich empfohlen, insbesondere die Risikohinweise, wie sie im Kapitel 5 „Risiken der Beteiligung/Risikoprofil“ des Verkaufsprospektes dargestellt sind, aufmerksam zu lesen.
Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet bis hin zu einer Privatinsolvenz.
Geschäftsrisiko/Spezifische Risiken der Vermögensgegenstände
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investitionen des AIF und damit auch der Erfolg der Kapitalanlage kann nicht vorhergesehen werden. Weder die KVG noch der AIF können Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse zusichern oder garantieren. Die Erträge des AIF können infolge eines Zahlungsausfalls der jeweiligen Mieter der Immobilien sinken oder ausfallen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es bei den Immobilien Baumängel und/oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsstaus und/oder Altlasten gibt. Dies kann zu ungeplanten, möglicherweise erheblichen Mehrkosten beim AIF führen. Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös der Vermögensgegenstände hängt im Wesentlichen von den zum Veräußerungszeitpunkt vorherrschenden generellen Marktbedingungen für Immobilien, vom Zustand der Immobilien sowie von ausstehenden Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen ab. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern und negative Auswirkungen auf den Ertrag des AIF haben.
Blind-Pool-Risiko / Allgemeines Prognoserisiko / Investitionsrisiko / Risiko-Streuung
Der AIF hat seit seiner Auflage bereits mittelbar Immobilien auf Grundlage der Anlagebedingungen und der Anlagekriterien erworben, im Übrigen handelt es sich bei diesem Beteiligungsangebot um einen sogenannten „Blind-Pool“. Die weiteren konkreten Vermögensgegenstände des AIF, insbesondere die weiteren mittelbaren Investitionen in Immobilien, stehen noch nicht fest. Die Anleger können sich zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung kein genaues Bild von allen konkreten mittelbaren Immobilieninvestitionen und den sich hieraus ergebenden individuellen Risiken für den AIF und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Bonität des AIF machen. Künftige Entwicklungen in wirtschaftlicher, rechtlicher oder steuerlicher Hinsicht können nur höchst eingeschränkt vorhergesehen werden. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Es besteht das Risiko, dass der AIF geeignete Investitionsgelegenheiten nicht, nicht in ausreichendem Umfang, nicht zu den geplanten Konditionen, nicht zum richtigen Zeitpunkt oder nur mit zusätzlichem Aufwand und Kosten findet, oder dass sie aus anderen Gründen die mittelbaren Investitionen in Immobilien nicht wie geplant umsetzen kann. Der AIF investiert planmäßig nach dem Grundsatz der Risikomischung (§ 262 Abs. 1 KAGB). Der AIF muss spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebs risikogestreut investiert sein (§ 262 Abs. 1 Satz 3 KAGB). Wird die Risikostreuung nicht innerhalb dieser Frist erreicht, besteht das Risiko der Rückabwicklung des AIF. Dies alles kann sich unmittelbar und mittelbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AIF auswirken und zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag der Anleger führen.
ÜbernahmerisikoVermögensgegenstände/FertigstellungsrisikoImmobilien
Es besteht das Risiko, dass sich die Übernahme eines Vermögensgegenstandes verzögert oder unmöglich wird. Es besteht das Risiko, dass Finanzierungen für die mittelbaren Investitionen in Immobilien nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu schlechteren Konditionen gefunden werden können oder Ansprüche gegenüber finanzierenden Banken auf Auszahlung von langfristigen Darlehen und/oder Eigenkapitalzwischenfinanzierungen aufgrund von Verzögerungen und sonstigen Hindernissen beim Ankauf und bei der Übernahme der Vermögensgegenstände erlöschen. In der Folge können höhere Kosten als kalkuliert anfallen, beispielsweise durch Verpflichtungen zur Leistung von Schadenersatz oder von Bereitstellungszinsen, die für einen längeren Zeitraum gezahlt werden müssen. Sofern es sich um Immobilien im Bau handelt, besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung verzögert und die Immobilie verspätet an den Mieter übergeben wird oder aus heute nicht bekannten Gründen die Fertigstellung sogar unmöglich wird. Ebenfalls besteht das Risiko des Entstehens nicht kalkulierter/höherer Kosten. Sollten diese Mehrkosten so hoch sein, dass keine ausreichenden Finanzmittel vorhanden sind bzw. beschafft werden können, besteht das Risiko einer Insolvenz der betroffenen Objektgesellschaften und/oder Zielfonds und folglich auch für den AIF. Dies alles kann zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag der Anleger führen.
Steuerliche Risiken
Die steuerliche Konzeption beruht auf den zum Zeitpunkt der Erstellung der Verkaufsunterlagen geltenden Steuergesetzen, den allgemein bekannten Verlautbarungen der Finanzverwaltung und der veröffentlichten Rechtsprechung. Die maßgeblichen steuerlichen Gesetze sowie deren Anwendung und Auslegung können sich während der Dauer der Beteiligung ändern. Dadurch kann es zu höheren steuerlichen Belastungen für den AIF und/oder den einzelnen Anleger kommen.
Rückabwicklungsrisiko
Es besteht das Risiko, dass das Beteiligungskapital des AIF nicht im ausreichenden Maße eingeworben werden und/oder der AIF nicht risikogemischt investieren kann. Es besteht ferner das Risiko, dass die Platzierungsgarantin ihre vertraglichen Verpflichtungen nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt und zusätzliches Fremdkapital nicht zur Verfügung gestellt wird oder werden darf. Dies kann eine Liquidation des AIF zur Folge haben. Der Anleger hat keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung seiner eingezahlten Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AIF auswirken und zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag der Anleger führen.
Fremdfinanzierung
Für die mittelbare Investition in Immobilien beabsichtigt, dass die Objektgesellschaften und die Zielfonds jeweils Fremdkapital aufnehmen. Die Aufnahme von Darlehen führt zu zusätzlichen Ausgaben für Zins und Tilgung. Durch den Einsatz von Fremdkapital ergeben sich Hebeleffekte Etwaige Fremdfinanzierungen sind unabhängig von der Einnahmesituation der jeweiligen Objektgesellschaft bzw. Zielfonds zu bedienen. Bei negativem Verlauf führen die Zins- und Tilgungszahlungen dazu, dass das Eigenkapital der Objektgesellschaften bzw. Zielfonds und damit des AIF schneller aufgezehrt wird. Die Aufnahme von Fremdkapital und die Belastung von Vermögensgegenständen unterliegt gesetzlichen Grenzen nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Es besteht das Risiko, dass im Falle eines Überschreitens der gesetzlichen Grenzen Maßnahmen erforderlich sind bzw. durch die Aufsichtsbehörden angeordnet werden, die die Liquiditätslage der jeweiligen Objektgesellschaft, des jeweiligen Zielfonds und/oder des AIF erheblich beeinträchtigen können.
Insolvenzrisiko/fehlende Einlagensicherung
Es besteht generell das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des AIF, beispielsweise aufgrund höherer Kosten und/oder geringerer Einnahmen des AIF. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (Totalverlust) führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört. Gleiches gilt für die Objektgesellschaften und /oder Zielfonds.
Allgemeines Haftungsrisiko
Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligen, haften direkt gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Die Haftsumme entspricht 1 % der jeweils übernommenen Pflichteinlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhänderin entsprechend indirekt.
Eingeschränkte Handelbarkeit
Anleger können ihre Beteiligung am AIF nicht ordentlich kündigen oder zurückgeben. Für Anteile an dem AIF existiert kein Handelsplatz, der mit einer Wertpapierbörse vergleichbar ist. Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist grundsätzlich möglich, insbesondere über sogenannte Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und der Zustimmungsbedürftigkeit durch die Geschäftsführung des AIF zum Verkauf ist ein Verkauf nicht sichergestellt. Es besteht das Risiko, dass bei einer beabsichtigten Veräußerung einer Beteiligung ein Käufer nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, nur mit erheblichen Preisabschlägen oder gar nicht gefunden werden kann.
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