dii. Wohnimmobilien Deutschland 2
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. |
Kategorie | Immobilien Inland |
geplante Laufzeit | 12 Jahre |
Auszahlungen | 3 % p.a. |
Gesamtmittelrückfluss | 186,90 % p.a. |
Mindestbeteiligung | 10.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Ausschüttungsprognose
Gesamtauszahlung: 34,00 %
Veräußerungserlös: 126,40 %
Gesamtmittelrückfluss: 160,40 %
Prognosewert (vor Steuern)
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 haben Sie die Möglichkeit, in deutsche Bestandswohnimmobilien mit Wertsteigerungspotenzial in Haupt- und Mittelzentrenzu investieren.
Während durch die Coronapandemie weltweit zahlreiche Branchen in wirtschaftliche Probleme geraten sind hat sich der Wohnimmobilienmarkt bislang als stabil gegenüber der Krise erwiesen und erfreut sich großer Beliebtheit. Gerade die räumliche Veränderung vom Büro ins Homeoffice, wie sie in der Pandemiezeit zur Notwendigkeit geworden ist, hat den Wohnsektor zusätzlich gestärkt. Somit bleiben, gerade in dieser Zeit, Wohnimmobilien für Investoren weiterhin von zentraler Bedeutung. Ziel des dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 ist es, Erträge aus der Vermietung der einzelnen Objekte zu erlösen und einen kontinuierlichen Wertzuwachs zu generieren. Die Immobilien sollen jeweils mindestens 25 Wohneinheiten und einen Verkehrswert von 2 Millionen Euro aufweisen. Aus einer späteren Veräußerung der Immobilien sollen weitere Überschüsse erwirtschaftet und an die Anleger ausgezahlt werden.
Geplant ist, dass Anleger eine Auszahlung in Höhe von anfänglich 3 % p.a. erhalten sollen. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beläuft sich auf rund 186,90 %. Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro bei einer Laufzeit von 12 Jahren.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:

Produktinfo
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Faktenblatt
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Ankaufsübersicht ab 28.07.2022
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Beitrittsunterlagen:

Verkaufsprospekt
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Aktualisierung des Verkaufsprospektes
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Basisinformationsblatt ab 01.01.2023
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Beitritt ab 31.12.2023
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weitere Unterlagen:

Performancebericht 2021
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Ratings & Analysen:

TKL Analyse
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TKL Plausibilitätsprüfung
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kmi Prospekt-Check
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Risiko- und Ertragsprofil
Bei einer Beteiligung an der Gesellschaft handelt sich um eine langfristig angelegte unternehmerische Beteiligung, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen Risiken verbunden ist. Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in der Gesellschaft birgt neben der Chance auf Erträge und Wertsteigerungen auch Verlustrisiken. Die folgende Darstellung beschreibt nur eine Auswahl wesentlicher mit der Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen Risiken. Die mit einer Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen Risiken können die Wertentwicklung der Gesellschaft und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Sie können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens bis hin zu einer Privatinsolvenz erleidet. Deshalb ist die Beteiligung an dieser Anlage nur im Rahmen einer geeigneten Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Kapitel II. Risikohinweise im Verkaufsprospekt zu entnehmen.
Geschäftsrisiko/Spezifische Risiken der Vermögensgegenstände:
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Anlage kann nicht vorhergesehen werden. Weder die AIF-KVG noch die Gesellschaft können Höhe und Zeitpunkt von Auszahlungen zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von dem erfolgreichen Erwerb (Blindpoolrisiko), der Bewirtschaftung und Veräußerung der Immobilien sowie der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Geplante Veräußerungen könnten zu anderen Zeitpunkten und/oder mit geringeren Verkaufserlösen stattfinden, geplante Mieteinnahmen können sich verringern oder ausfallen. Kosten können höher ausfallen für Baumängeln, Altlasten und Instandhaltung. Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung unterliegen einem ständigen Wandel und können sich nachträglich ändern, was sich auf die steuerliche Situation der Gesellschaft und des Anlegers negativ auswirken kann. Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Tätigkeit der Gesellschaft beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einer anderen Einkunftsart unterstellen kann. Entgegen der Prognose kann es zu einer Versteuerung der Veräußerungserlöse kommen. Der Wert von Immobilien, insbesondere von Immobilienentwicklungen, wird von zukünftigen Faktoren bestimmt, die nicht vorhersehbar sind. Erwartete positive Ergebnisse sind daher ungewiss.
Fremdfinanzierung:
Die Gesellschaft wird die Immobilien zum Teil mittelbar mit Fremdkapital finanzieren, z.B. mit Bankdarlehen, die unabhängig von der Einnahmesituation der Gesellschaft zu bedienen sind. Im Übrigen gibt es noch keine vertraglichen Vereinbarungen über Fremdfinanzierungsmittel. Das Fremdkapital ist unabhängig von der Einnahmesituation der Gesellschaft zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöht sich bei positivem Verlauf der Gesellschaft deren Rentabilität, bei negativem Verlauf führen die laufenden Zins- und Tilgungsforderung dazu, dass das Eigenkapital der Gesellschaft schneller aufgezehrt wird und die Auszahlungen an die Anleger entsprechend ganz oder niedriger ausfallen.
Insolvenzrisiko/Fehlende Einlagesicherung:
Die Gesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, insbesondere wenn die Gesellschaft geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Einlagensicherungen, etwa durch einen Garantiefonds oder vergleichbare Entschädigungsregelungen, bestehen für die Gesellschaft nicht. Eine Insolvenz der Gesellschaft kann zum Totalverlust des investierten Kapitals nebst Ausgabeaufschlag des Anlegers führen.
Allgemeines Haftungsrisiko:
Die Anleger haften im Außenverhältnis der Gesellschaft zu ihren Gläubigern lediglich in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme von 1 % ihrer Pflichteinlage. Die Haftung erlischt, sobald die Haftsumme vollständig an die Gesellschaft geleistet wurde. Die persönliche Haftung des Anlegers kann dann wiederaufleben, wenn Auszahlungen im Namen und für Rechnung der Gesellschaft an den Anleger vorgenommen werden, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Einlage des Anlegers an diesen zurückgezahlt werden. Soweit dadurch die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme.
Abwicklungsrisiko:
Es besteht das Risiko, dass es der Gesellschaft nicht gelingt, das Zielkapital im geplanten Umfang und/oder in geplanter Beitrittsphase zu platzieren. Der übrige Kapitalbedarf der Gesellschaft könnte nicht oder nicht vollständig über die Platzierungsgarantie gedeckt werden. Die Platzierungsgarantin kann auch ausfallen. Es besteht das Risiko, dass es zu einer Rückabwicklung oder zur Insolvenz der Gesellschaft bzw. zum Totalverlust des investierten Kapitals nebst Ausgabeaufschlag kommt.
Eingeschränkte Handelbarkeit:
Für den Handel mit Anteilen an dieser Gesellschaft gibt es keinen öffentlichen Markt wie bspw. eine Börse für Aktien und Anleihen. Es handelt sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-AIF, bei dem eine Rücknahme der Gesellschaftsanteile durch die Gesellschaft nicht vorgesehen ist. Die Handelbarkeit der Anteile ist eingeschränkt. Eine Veräußerung der Anteile ist grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumen und der Zustimmungsbedürftigkeit des Komplementärs zur Übertragung des Anteils ist ein Verkauf jedoch nicht sichergestellt. Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Anleger hat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
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