BVF Early Invest 3 KG

ÜBERBLICK
Kategorie Private Equity
Exklusiver Zugang zu Venture Capital Investitionen von EARLYBIRD
Investment bei einem der erfahrensten und erfolgreichsten Venture Capital Investoren in Europa: EARLYBIRD
Angestrebt eine überdurchschnittliche Rendite mit Wertzuwächsen
Geplante Fondslaufzeit bis 31.12.2029
Mindestbeteiligung 15.000,- Euro
Produktklasse | Alternativer Investmentfonds |
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Emissionshaus | BVF Early Invest GmbH & Co. 3 geschlossene InvKG |
Kategorie | Venture Capital |
geplante Laufzeit | bis 31.12.2029 |
Auszahlungen | Bei Veräußerung |
Gesamtmittelrückfluss | 238,58 % |
Mindestbeteiligung | 15.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Mit dem BVF Early Invest 3 KG erhalten Sie Zugang zu Venture Capital Dachfonds, die in der Regel Privatanlegern nicht offenstehen.
Mit 1,5 Milliarden Euro under Management, acht Börsengängen und 30 Trade Sales gehört EARLYBIRD zu einen der erfolgreichsten und erfahrensten Venture Capital Gesellschaften in Europa. Ihre Struktur: Minimale Kosten, hohe Investitionsquote, großes Gewinnpotential.
Beispiele der ersten Investments der EARLYBIRD Digital West VII KG:
- Hive MQ: Ermöglicht Unternehmen die mühelose und zuverlässige Übertragung von IoT-Daten zwischen Gerät, Browsern und Cloud
- Thinks Thinking: Bietet mit der Künstlichen Intelligenz (KI) „semantha“ seinen Kunden die Möglichkeit Text auf der Bedeutungsebene zu analysieren und zu vergleichen
- Alep Alpha: Erforscht, entwickelt und operationalisiert große KISysteme in Richtung generalisierender KI
- HIVE Technologies: Übernimmt für Firmen im Online Direktkundengeschäft (D2C) die Abwicklung und Erfüllung aller mit einer Bestellung einhergehenden Dienstleistungen
- Edyoucated: Ermöglicht es Unternehmen ihre Mitarbeiter durch eine auf KI-basierten Lernplattform effizient weiterzubilden
- Marvel Fusion: Neuartige Fusionstechnologie zur Erzeugung unbegrenzter, emissionsfreier Energie ohne schädlichen langlebigen Abfall „Made in Europe“
Foto: shutterstock.com |1199480788 | AndreySuslov
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:

Flyer
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Beitrittsunterlagen:

Prospekt mit Nachtrag Nr. 1
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WAI
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Beitritt ab 28.05.2022
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Risiko- und Ertragsprofil
Der Anleger nimmt am Vermögen und am Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Investmentgesellschaft gemäß seiner Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Neben den Chancen auf Wertsteigerungen sind auch Risiken mit der Investition verbunden. Für den Anleger besteht nicht nur das Risiko des Totalverlusts der Kommanditeinlage. Darüber hinaus kann es zu weiteren Vermögensnachteilen für den Anleger kommen, beispielsweise durch zu leistende Steuern, eine den Anleger treffende Haftung und/oder weitere Kosten im Zusammenhang mit der Beteiligung oder auch durch Belastungen, die sich aus einer etwaigen Anteilsfinanzierung der Beteiligung ergeben (laufende Zins- und Tilgungsleistungen). lm Ergebnis kann dies zur Vollstreckung in das Vermögen des Anlegers sowie zur Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko).
Im Folgenden werden wesentliche Risiken, die die Wertentwicklung der Investmentgesellschaft und damit insbesondere das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen können, dargestellt. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens bis zur Privatinsolvenz (Maximalrisiko) erleidet.
Blindpool-Risiko
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts sowie dieser Wesentlichen Anlegerinformationen stehen die Zielfonds noch nicht fest. Die Anleger können sich daher zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung kein genaues Bild von den konkreten Investitionen und den sich hieraus ergebenden individuellen Risiken für die Investmentgesellschaft machen. Die AIF-KVG wird die Investitionen nach den in den Anlagebedingungen festgelegten Kriterien tätigen und die Einhaltung der Beteiligungskriterien durch die Zielfonds überwachen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass es dabei zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Zielinvestitionen kommt. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligung an den in § 2 Ziffer 1 der Anlagebedingungen genannten Zielfonds mit den beschriebenen Investitionstätigkeiten nicht, nicht in ausreichendem Umfang, nicht zum richtigen Zeitpunkt oder nur mit zusätzlichem Aufwand und Kosten erfolgen können oder nicht wie geplant erfolgen können, so dass die Finanzierungsmittel nicht, nur teilweise oder nur zu schlechteren Bedingungen, insbesondere nur mit geringerem Ertragspotenzial und/oder höheren Kosten und Risiken als beabsichtigt, investiert werden können.
Geschäftsrisiko / Beteiligungsspezifische Risiken
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung und eine langfristige Kapitalanlage. Der wirtschaftliche Erfolg der Investitionen der Investitionsgesellschaft und damit auch der Erfolg der Kapitalanlage des Anlegers kann nicht vorhergesehen werden. Weder die AIFKVG noch das Management der Zielfonds können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab. Dieses sind insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der von den Zielfonds getätigten unmittelbaren oder mittelbaren Investitionen in Unternehmensbeteiligungen und der im Zusammenhang stehenden Preise und Kosten. Die Erträge können infolge von z.B. höheren Preisen oder einer negativen Entwicklung des relevanten Marktes sinken und in gravierenden Fällen ganz ausfallen. Es können zudem ungeplante bzw. h.here Kosten anfallen. Die Investitionen der Zielfonds können an Attraktivität verlieren, so dass die Veräußerung der von den Zielfonds gehaltenen Unternehmensanteilen oder deren Assets nur zu schlechteren Konditionen möglich wird und niedrigere als die geplanten Verkaufserlöse erzielbar sind.
Insolvenzrisiko / fehlende Einlagensicherung
Die Investmentgesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Investmentgesellschaft geringere Einnahmen und/oder h.here Ausgaben als prognostiziert zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz der Investmentgesellschaft kann zum Verlust der Kommanditeinlage und ggf. sonstiger Verbindlichkeiten des Anlegers führen.
Eingeschränkte Handelbarkeit
Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich m.glich, allerdings ist zu berücksichtigen, dass für den Handel von Kommanditanteilen eine gesetzlich vorgeschriebene Handelsplattform nicht existiert und der Verkauf über den Zweitmarkt schwierig oder gar nicht m.glich sein kann oder möglicherweise nur zu einem Preis, welcher unter der Zeichnungssumme liegt.
Eigenkapitalaufbringungsrisiken
Es besteht das Risiko, dass es der Investmentgesellschaft nicht gelingt, das Emissionsvolumen im geplanten Umfang und/oder im geplanten Platzierungszeitraum zu platzieren, und dass die Investmentgesellschaft mit einem (ggf. auch deutlich) geringeren Eigenkapital und später geschlossen wird als geplant. Eine Platzierungsgarantie für die Beschaffung des Eigenkapitals wurde nicht gegeben. All dies hätte zur Folge, dass die Investmentgesellschaft Mittel nur entsprechend später und/oder nicht in der geplanten Höhe gewähren könnte, was zu entsprechend geringeren oder späteren Investitionen in die Zielfonds führen würde. Dies kann dazu führen, dass die Einnahmen der Investmentgesellschaft nicht ausreichen, um ihre laufenden Kosten zu decken, was zur Insolvenz der Investmentgesellschaft und somit zu einem Totalverlust des Anlegers führen kann.
An dieser Stelle können nicht alle Risiken vollständig dargestellt werden. Da die Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingehen, sollten daher in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken, entsprechend der ausführlichen Darstellung unter “Risiken“ (Kapitel 10) im Verkaufsprospekt mit einbezogen werden.
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