asuco ZweitmarktZins 23-2021 pro
Produktklasse | Nachrangige Namensschuldverschreibung |
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Emissionshaus | asuco Fonds GmbH |
Kategorie | Immobilien Inland |
geplante Laufzeit | 8 Jahre |
Auszahlungen | Zins: bis zu 5 % p. a. Zusatzzins: bis zu 6 % p. a. (Zahlung überwiegend bei Fälligkeit prognostiziert) |
Gesamtmittelrückfluss | 157,7 % p.a. (mittleres Szenario) |
Mindestbeteiligung | 200.000,- Euro |
Agio | 5 % |
Ausschüttungsprognose
Gesamtauszahlung: 57,70 %
Veräußerungserlös: 100,00 %
Gesamtmittelrückfluss: 157,70 %
Prognosewert (vor Steuern)
Hinweis
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Kurzbeschreibung
Als Anleger haben Sie die Möglichkeit nachrangige Namensschuldverschreibungen der Serie Zweitmarktzins 20-2021 zu erwerben. Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile von i.d.R. bereits Vollplatzierten geschlossenen AIF mit Immobilieninvestitionen gehandelt werden, stellt seit Jahren ein tendenziell wachsendes Segment dar. Anlageobjekte sind direkt erworbene Immobilien, wie zum Bsp. Einkaufscenter, Bürogebäude, Senioren-Pflegeheime, Hotels, Logistikzentren.
Die Anlagepolitik ist es, Eigenkapital sowie die Netto-Einnahmen aus der Emission von Namensschuldverschreibungen als Dachgesellschaft unter Beachtung von Investitionskriterien i. d. R. am Zweitmarkt oder durch Teilnahme an Kapitalerhöhungen in ein breit gestreutes Portfolio von Zielinvestments zu investieren. Dabei treffen ausschließlich die geschäftsführenden Gesellschafter des Emittenten die Anlageenscheidungen.
Ziel ist es durch Verfolgung der Anlagepolitik größtmögliche Einnahmen sowie Veräußerungsgewinne und Wertzuwächse zur Leistung von Zinsen und Zusatzzinsen, zur Rückzahlung fälliger Namensschuldverschreibungen zum Nominalbetrag sowie zur Erhöhung der Eigenkapitalrendite der Gesellschafter des Emittenten zu erzielen.
Anleger erhalten variable Zinsen in Höhe von bis zu 5 % p.a. und Zusatzzinsen in Höhe von bis zu 6 % p.a. Am Ende der Laufzeit erhalten die Anleger zudem ihre Zeichnungssumme zu 100 % zurückgezahlt. Die prognostizierte Gesamtausschüttung beläuft sich demnach auf 157,7 %. Die Mindestanlagesumme beträgt 200.000 Euro.
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Beschreibung/Kurzinfos:

Exposé
Download 1.84 MB
Faktenblatt
Download 471.24 KB.
Beitrittsunterlagen:

Prospekt
Download 5.31 MB
Kurzinformation (WAI) ab 28.07.2021
Download 72.53 KB
Beitritt ab 28.05.2022
Download 455.76 KB.
Weitere Unterlagen:

Jahresabschluss des Emittenten zum 30.09.2021
Download 500.72 KB.
Ratings & Analysen:
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Risiken
Die Namensschuldverschreibungen sind eine langfristige Vermögensanlage. Der Anleger (Gläubiger) sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen, sondern lediglich die wesentlichen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden.
Eine ausführliche Darstellung der immobilienspezifischen Risiken, der Risiken des Emittenten und der Risiken der Namensschuldverschreibungen ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt (Stand: 28.07.2021) zu dieser Vermögensanlage im Kapitel „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“ auf den Seiten 48 ff. zu entnehmen.
Maximalrisiko
Sofern der Anleger (Gläubiger) den Erwerb der Namensschuldverschreibungen teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) für diese Fremdfinanzierung unabhängig von der Höhe der Zins- und Zusatzzinszahlungen sowie der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen zum Nominalbetrag zu leisten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe, die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen oder die Wahrnehmung des Rück- kaufangebotes der 100%igen Tochtergesellschaften des Emittenten sind vom Anleger (Gläubiger) im Falle fehlender Rückflüsse oder eines Totalverlustes aus seinem sonstigen Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger (Gläubiger) könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung des Erwerbs der Namensschuldverschreibungen aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/ oder die eventuellen zusätzlichen Steuern aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Da der Anleger (Gläubiger) lediglich jährlich mit einem Geschäftsbericht z. B. über die Zusammensetzung und Wertenwicklung der Anlageobjekte informiert wird, kann der Anleger (Gläubiger) in Unkenntnis wichtiger Informationen und deren Folgen auf die Höhe der Zins- und Zusatzzinszahlungen weitere Vermögensdispositionen treffen und/oder Zahlungsverpflichtungen eingehen, die auch sein sonstiges Vermögen gefährden. So müsste er Zahlungsverpflichtungen aus seinem sonstigen Vermögen und nicht wie er- wartet aus Zins- und Zusatzzinszahlungen leisten. Da der Anleger (Gläubiger) kein ordentliches Kündigungsrecht und daher keine Möglichkeit zur Verkürzung der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen hat, besteht das Risiko, dass der Anleger (Gläubiger) zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs nicht auf den Nominalbetrag der Namensschuldverschreibungen zurückgreifen kann, sondern auf sein sonstiges Vermögen zurückgreifen muss. Schließlich kann die Einzahlungsverpflichtung des vereinbarten Erwerbspreises der Namensschuldverschreibungen zzgl. 3 % Agio sowie eine im Insolvenzfall bestehende Rückzahlungspflicht des Anlegers (Gläubigers) für erhaltene Zins- und Zusatzzinszahlungen sowie für einen bei Wahrnehmung des Rückkaufangebotes der 100%igen Tochtergesellschaften des Emittenten erhaltenen Kaufpreis sein sonstiges Vermögen gefährden. Alle vorgenannten Fälle könnten zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers (Gläubigers) führen.
Allgemeines Geschäftsrisiko
(siehe auch Mietentwicklung, Wertentwicklung der Immobilien, Entwicklung der laufenden Einnahmen/Ausgaben des Emittenten, Wertentwicklung der Anlageobjekte, Steuerliche Risiken)
Bei den Namensschuldverschreibungen handelt sich um eine Vermögensanlage mit Risiken, da die Höhe der Zinsen und Zusatzzinsen sowie die Rückzahlung fälliger Namensschuldverschreibungen zum Nominalbetrag von den Einnahmen und Ausgaben des Emittenten sowie der Wertentwicklung der Anlageobjekte abhängig sind. Das wirtschaftliche Ergebnis der Investitionen des Emittenten und damit auch das Anlageergebnis der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Weder der Anbieter noch der Emittent können daher zusichern oder garantieren, dass die geschuldeten Zins-, Zusatzzins- und Rückzahlungen fälliger Namensschuldverschreibungen zu den geplanten Zeitpunkten oder überhaupt erbracht werden. Das Anlageergebnis hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des Immobilienmarktes in Deutschland, der Mietentwicklung, dem Leerstand und der Wertentwicklung der Immobilien. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten und/oder dessen Anlageobjekte haben.
Insolvenz des Emittenten, Nachrang mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (qualifizierter Rangrücktritt)
Die Ansprüche der Anleger (Gläubiger) gegenüber dem Emittenten sind nicht gesichert und im Falle der Insolvenz des Emittenten gegenüber sämtlichen Forderungen gegenwärtiger und zukünftiger weiterer Gläubiger des Emittenten i. S. d. § 39 (1) Nr. 5 InsO (mit Ausnahme gegenüber anderen Rangrücktrittsgläubigern und gleichrangigen Gläubigern i. S. d. Anleihebedingungen) nachrangig. Ist der Emittent insolvent und reicht das Vermögen des Emittenten nicht aus, um nach Bedienung der Ansprüche der gegenüber den Anlegern (Gläubigern) vorrangigen Gläubiger auch sämtliche Ansprüche der Anleger (Gläubiger) sowie der Gesellschafter des Emittenten auf Einlagenrückgewähr in voller Höhe zu erfüllen, werden die Ansprüche der Anleger (Gläubiger) sowie der Gesellschafter des Emittenten im gleichen Verhältnis bedient. Dies kann zu einem Totalverlust des Erwerbspreises zzgl. 3 % Agio führen.
Da die Ansprüche der Anleger (Gläubiger) aus den Namensschuldverschreibungen einem qualifizierten Rangrücktritt unterliegen, kann der Emittent Zins-, Zusatzzins- und die Rückzahlung fälliger Namensschuldverschreibungen bereits dann ganz oder teilweise einstellen, wenn durch diese Zahlungen eine Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Emittenten eintreten würde. Der qualifizierte Rangrücktritt hat für den Anleger (Gläubiger) zur Folge, dass die Vermögensanlage Merkmale einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion aufweist. Der Erwerb der Vermögensanlage geht daher mit einem unternehmerischen Geschäftsrisiko einher, das über das ohnehin bestehende allgemeine Insolvenzrisiko des Emittenten hinausgeht.
Liquiditätsrisiko
Die Zahlung von Zinsen, Zusatzzinsen sowie die Rückzahlung fälliger Namensschuldverschreibungen zum Nominalbetrag ist davon abhängig, dass dem Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ausreichend Liquidität zur Verfügung steht. Dies könnte insbesondere dann nicht der Fall sein, wenn die Liquidität für gegenüber den Namensschuldverschreibungen vorrangige Gläubiger benötigt wird, kein zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden kann, die zur Erfüllung fälliger Verpflichtungen notwendige Liquidität zweckwidrig, z. B. durch langfristige Investition in Anlageobjekte, verwendet wurde, die Liquiditätsplanung geringer als geplante Zahlungen der Anlageobjekte an den Emittenten, Zahlungsausfälle Dritter oder unerwartete Ausgaben des Emittenten nicht berücksichtigt hat oder sonstige Situationen eintreten, die die Liquidität des Emittenten binden.
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