Langfristiger Vermögensaufbau

für Ihre Kinder

Gerade in Zeiten der Niedrigzinsen ist ein Vorsorgen mit einem Fondssparplan oder einer Wertpapieranlage besonders attraktiv. Mit Fonds und Aktien erhalten Sie zurzeit deutlich höhere Chancen zur Rendite als klassische Zinsprodukte. Das sind gute Vorraussetzungen um ihre Kinder und Enkelkinder bei ihren Wünschen zu unterstützen.

Wir bieten Ihnen viele Fonds, wenn Sie regelmäßig kleine Beträge sparen möchten. Ein Wertpapiersparplan ist bereits mit einem monatlichen / vierteljährlichen Sparplan ab 25 Euro möglich. Auch zu besonderen Feierlichkeiten wie Geburt, Taufe, Einschulung etc. ist ein größerer Beitrag als Einmalanlage möglich. Eröffnen Sie einfach ein Depot über FondsKompetenz.de und profitieren Sie von unseren Angeboten.

Angebot Comdirect

  • Kostenlose Depotführung bei regelmäßiger Einzahlung
  • Langfristig und flexibel sparen
  • ab 25 Euro Sparrate

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Angebot Fondsdepot Bank

  • Keine Transaktionsgebühren
  • Depotführung 30,- Euro p.a.
  • Bis 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag

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Angebot FFB

  • Kostenlose Depotführung bis zum 18. Lebensjahr
  • Sonderkonditionen bis 31.12.2018
  • ab 25 Euro Sparrate

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Angebot ebase Depot 4kids

  • Kein Depotführungsentgelt bis zum 18. Lebensjahr
  • Sparpläne ab 10 Euro
  • Einmalanlagen möglich

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Angebot DAB Bank

  • Kostenlose Depotführung
  • Verwahrung aller Wertpapiere
  • Bis 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag

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Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Eröffnung des Junior-Depots bereit:

  • Den Eröffnungsantrag: Er muss auf den Namen des Kindes ausgestellt und von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
  • Die Legitimation der gesetzlichen Vertreter.
  • Die Finanzdienstleister-Vollmacht (ggf. Einwilligungserklärung) muss auf den Namen des Kindes ausgestellt und von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
  • Die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
  • Das Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden der Finanzdienstleister von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben.

Bitte beachten folgende Besonderheiten:

  • Für Kinder ab 16 Jahren benötigen Sie zusätzlich zur Geburtsurkunde eine Kopie des Personalausweises / des Reisepasses.
  • Besteht das alleinige Sorgerecht eines Elternteils wird zusätzlich eine Kopie des Gerichtsurteils zur Alleinsorge oder eine Kopie der Negativ-/Sorgebescheinigung der Mutter (Jugendamt) oder eine Kopie der Sterbeurkunde eines Elternteils benötigt.
  • Beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind wird zusätzlich wird eine Kopie der Sorgerechtserklärung beider Elternteile (Jugendamt oder Notar) benötigt.
  • Bei verheirateten Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen von Mutter und Vater  wird zusätzlich wird eine Kopie der Heiratsurkunde benötigt.
  • Bei adoptierten Kindern wird zusätzlich wird eine Kopie der aktualisiertes Geburtsurkunde oder die Kopie der Adoptionsurkunde oder eine Kopie des Gerichtsurteils benötigt.
  • Bei Kindern, deren aktueller Familienname nicht mit der Geburtsurkunde übereinstimmt wird zusätzlich wird eine Kopie der Urkunde für die Namensänderung benötigt.

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